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EU-Abgeordnete alarmiert: "Nackt-Scanner" bald im Fußballstadion?

zuletzt aktualisiert: 22.10.2008 - 17:51

Straßburg (RPO). Der so genannte "Nackt-Scanner", der an Flughäfen Gäste bis auf die Haut durchleuchten soll, lässt EU-Abgeordnete aufschrecken. Einige Politiker fürchten den Einsatz auch in anderen Bereichen – zum Beispiel in Fußballstadien.

Der Einsatzbereich der Scanner könnte über Flughäfen hinaus gehen, fürchten Politiker.  Foto: AP, AP
Der Einsatzbereich der Scanner könnte über Flughäfen hinaus gehen, fürchten Politiker. Foto: AP, AP

Die niederländische Grüne Kathalijne Buitenweg äußerte die Befürchtung, dass die Beleuchtungen nach einer EU-Zulassung noch auf andere Bereiche ausgedehnt werden könnten. "Es ist gut vorstellbar, dass Sicherheitskräfte in Fußballstadien wissen wollen, was Hooligans alles unter ihren Kleidern verstecken."

Ihre österreichische Fraktionskollegin Eva Lichtenberger sprach von einem "Angriff auf die Würde des Menschen", deren Sicherheitsgewinn nicht mal untersucht worden sei. Wieder Mal lasse die EU-Kommission im Namen der Terrorbekämpfung Datenschutz und Respekt der Intimsphäre außen vor.

Vertreter des Justizausschusses stellten unterdessen eine Anfrage an die Brüsseler Behörde. Sie forderten am Mittwoch Auskünfte über das Vorhaben. Sie wollen vor allem wissen, ob und in welcher Weise die "zudringliche Betrachtung" von Genitalien und anderen intimen Körperteilen verhindert werden solle.

Außerdem verlangen sie eine "wissenschaftliche und medizinische Bewertung" möglicher Gesundheitsrisiken durch die mit Millimeterwellen vorgenommenen Ganzkörper-Durchleuchtungen. Das Plenum des Parlaments sollte am Donnerstag in einer Entschließung zu dem Thema Stellung nehmen.

Bisher werden Nackt-Scanner, die Menschen bis auf die Haut durchleuchten, nach Angaben des Parlaments an den Flughäfen von Los Angeles, New York, Amsterdam, London und Zürich getestet. Die Kommission habe vorgeschlagen, diese Geräte nun EU-weit zuzulassen, sagte der SPD-Europaabgeordnete Wolfgang Kreissl-Dörfler.

Dabei wolle sie – wie schon beim Verbot von Flüssigkeiten im Fluggepäck – das Europaparlament umgehen. Das Parlament bestehe jedoch auf seinem Veto-Recht. Schließlich gehe es nicht nur um den Schutz von Persönlichkeitsrechten, sondern auch um mögliche Gesundheitsrisiken.

Quelle: afp

 
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