Neues Prostitutionsgesetz in Frankreich Nationalversammlung stimmt Bußgeldern für Freier zu

Paris · In Frankreich sollen Kunden von Prostituierten künftig mit einem Bußgeld von 1500 Euro bestraft werden: Das umstrittene Prostitutionsgesetz dazu nahm am Mittwoch in Paris die erste parlamentarische Hürde. Mit großer Mehrheit stimmte die Nationalversammlung für die Neuregelung; nun geht die Vorlage in den Senat, der in den nächsten Monaten darüber beraten will.

Der Gesetzentwurf hatte die Wogen in Frankreich in den vergangenen Monaten hochschlagen lassen, auch weil sich zahlreiche Prominente wie die Schauspielerin Catherine Deneuve gegen eine Bestrafung der Freier wandten. Die regierenden Sozialisten, aber auch Abgeordnete der konservativen Opposition, hoffen mit der Bestrafung von Freiern die Prostitution zurückdrängen zu können. Kritiker, darunter auch viele Grüne, befürchten hingegen, dadurch würden die Prostituierten gezwungen, noch stärker im Verborgenen zu arbeiten, was gefährlicher ist.

Schweden als Vorbild

Der Gesetzentwurf, der von Abgeordneten von Regierung und Opposition gemeinsam eingebracht worden war, sieht für Freier im Wiederholungsfall sogar eine Geldstrafe von 3750 Euro vor. Als Alternative oder Ergänzung zu einer Geldstrafe können auch Kurse zur "Sensibilisierung" der Männer angeordnet werden. Vorbild für den Entwurf war Schweden, wo Freier bereits seit 1999 betraft werden.

Auch in Deutschland ist ein neues Prostitutionsgesetz geplant. Union und SPD wollen Freier dann bestrafen, wenn sie wissentlich die Notlage einer Zwangsprostituierten ausnutzen.

Prostitution und Bordelle 2018 in NRW
Infos

Prostitution und Bordelle 2018 in NRW

Infos
Foto: dpa/Andreas Arnold

Durch den neuen Gesetzentwurf in Frankreich soll zugleich der auf die Prostituierten zielende Straftatbestand des "Kundenfangs" abgeschafft werden, der die Frauen mit zwei Monaten Gefängnis bedroht, wenn sie öffentlich um Freier werben.

Außerdem sollen Frauen besser unterstützt werden, die aus der Prostitution aussteigen wollen. Dafür sollen jährlich 20 Millionen Euro bereitgestellt werden. Ausländische Prostituierte, die Unterstützung in Anspruch nehmen, erhalten gemäß dem Entwurf eine sechsmonatige Aufenthaltserlaubnis, ohne dass sie gegen ihre Zuhälter aussagen müssen. Wenn die Frauen klagen oder aussagen, kann der Aufenthalt verlängert werden. Gegen diesen Passus wandten sich vor allem konservative Abgeordnete, die darin ein Einfallstor für illegale Einwanderung sehen.

268 Abgeordnete für den Entwurf, 138 dagegen

Die Nationalversammlung hatte Ende November ihre Beratungen zu dem Text aufgenommen - begleitet von Protesten von Befürwortern und Gegnern. Nun stimmten 268 Abgeordnete für den Entwurf, 138 dagegen und 79 enthielten sich. In den Wochen davor war es wiederholt zu hitzigen Debatten über den Gesetzentwurf gekommen. Besonders spektakulär war eine öffentliche Erklärung von 343 Unterzeichnern, unter ihnen der Schriftsteller Frédéric Beigbeder, die zugaben, die Dienste von Prostituierten in Anspruch genommen zu haben oder dazu bereit zu sein.

In Frankreich wird die Zahl der Prostituierten auf mindestens 20. 000 geschätzt. Davon kommen 80 bis 90 Prozent aus dem Ausland, vor allem aus Osteuropa, Afrika, China oder Lateinamerika. Viele Frauen sind Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution.

(AFP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort