Andrzej Duda Polens Präsident fordert Nachbesserungen bei Justizreform

Warschau · Die nationalkonservative Partei PiS versucht, eine Justizreform zu schaffen. Doch der polnische Präsident Andrzej Duda interveniert - er sieht die Unabhängigkeit der Justiz in Gefahr.

 Das polnische Unterhaus soll über die Justizreform entscheiden.

Das polnische Unterhaus soll über die Justizreform entscheiden.

Foto: rtr, /PAS

Der polnische Präsident Andrzej Duda hat sich mit einem eigenen Änderungsvorschlag in die Debatte um die geplante Justizreform im Land eingebracht. Er werde einen Gesetzentwurf der nationalkonservativen Regierung über die Richter am Obersten Gerichtshof in Polen nicht unterzeichnen, wenn eine andere umstrittene Richtlinie - bei dieser geht es um den Landesrichterrat im Land - nicht nach seinen Vorstellungen angepasst werde, sagte Duda in einer Erklärung am Dienstag. Duda will die Ratsmitglieder vor zu großem Einfluss der Regierungspartei PiS schützen.

Eigentlich debattierten die Abgeordneten am Dienstag über eine Vorlage der Regierungspartei, nach der die derzeitigen Richter am Obersten Gerichtshof in Polen sofort vom Dienst freigestellt werden sollen. Dieser Entwurf steht ebenso wie das Vorhaben hinsichtlich des Landesrichterrats, einer ethischen Kontrollinstanz, in der Kritik.

Die Opposition beklagt, das vorgeschlagene Gesetz verletze die Verfassung und die Unabhängigkeit der Justiz. Auch aus den Reihen der Europäischen Union kam bereits Kritik.

Die Regierungspartei versucht derzeit, noch vor der Sommerpause im August mehrere Vorhaben im Zuge der Justizreform durchzubringen. Wenn der Entwurf zum Obersten Gerichtshof vom Unterhaus angenommen wird, muss er noch durch das Oberhaus und anschließend von Duda unterzeichnet werden - etwas, das dieser am Dienstag in Frage stellte und den Blick auf den Landesrichterrat legte.

Er schlug vor, dass die Parlamentsabgeordneten die Kandidaten für das Gremium künftig mit einer Dreifünftelmehrheit auswählen sollen - gemäß der bereits im Unterhaus angenommenen Regelung sollte eine einfache Mehrheit reichen.

Bislang wurden die Ratsmitglieder von Richtern ernannt. Zu den Aufgaben des Rates zählen die Vollstreckung ethischer Richtlinien für Richter und die Überprüfung von richterlichen Kandidaten.

(ap/veke)
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