Gericht lehnt vorzeitige Haftentlassung ab Pussy-Riot-Sängerin muss im Straflager bleiben

Moskau · Nadeschda Tolokonnikowa (23) von der kremlkritischen Punkband Pussy Riot muss weiter im Straflager bleiben. Das Oberste Gericht der russischen Teilrepublik Mordwinien lehnte am Freitag eine vorzeitige Entlassung der zu zwei Jahren Haft verurteilten Mutter ab.

Wer steckt hinter "Pussy Riot"?
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Die Aktivistin, die ihre Strafe in Mordwinien rund 650 Kilometer südöstlich von Moskau verbüßt, verfolgte die Entscheidung im Gerichtssaal in einem Gitterkäfig. "Die Zeit in Haft hat nicht dazu geführt, dass ich meine Einstellung ändere", sagte sie der Justizagentur Rapsi zufolge. Tolokonnikowas Anwältin Irina Chrunowa schloss einen erneuten Antrag auf Freilassung nicht aus.

Erst am Mittwoch hatte ein Gericht in Perm am Ural eine vorzeitige Entlassung von Tolokonnikowas Mitstreiterin Maria Aljochina (25) abgelehnt.

Die Frauen waren im März 2012 nach einem Protest gegen Kremlchef Wladimir Putin in der wichtigsten orthodoxen Kathedrale in Moskau festgenommen und am 17. August 2012 wegen Rowdytums aus religiösem Hass verurteilt worden. Vor kurzem hatten mehr als 100 internationale Musikstars in einem offenen Brief Freiheit für Pussy Riot gefordert.

(dpa)
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