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Der von Georgien und Russland unterzeichnete Sechs-Punkte-Plan der EU legt die Grundsätze fest, unter denen eine Vermittlung der Europäischen Union zwischen den Konfliktparteien möglich ist.
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Dabei
fehlt die ursprüngliche EU-Forderung nach der vollen Achtung der Souveränität und der territorialen Integrität Georgiens.
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Der Sechs-Punkte-Plan im Einzelnen:
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Punkt 1: Keine Anwendung von Gewalt.
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Punkt 2: Endgültige Einstellung der Kampfhandlungen.
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Punkt 3: Freier Zugang für humanitäre Hilfe.
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Punkt 4: (4) Rückzug der georgischen Streitkräfte auf ihre gewöhnlichen Standorte.
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Punkt 6: Aufnahme internationaler Gespräche über die Modalitäten für die Sicherheit und die Stabilität in Abchasien und Südossetien.