Inhaftierter Separatistenführer Staatsanwaltschaft will Puigdemont an Spanien ausliefern

Schleswig · Carles Puigdemont soll an Spanien ausgeliefert werden. Das hat die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein beantragt. Der inhaftierte Separatistenführer hatte die Unabhängigkeit Kataloniens ausgerufen. Deswegen wirft ihm die spanische Justiz Rebellion vor.

 Carles Puigdemont (Archiv).

Carles Puigdemont (Archiv).

Foto: ap, VM

Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein hat beim Oberlandesgericht in Schleswig einen Auslieferungshaftbefehl für den katalanischen Separatistenführer Carles Puigdemont beantragt. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig am Dienstag mit.

Nach intensiver Prüfung des Europäischen Haftbefehls der Justizbehörden in Madrid sei man zu dem Schluss gekommen, "dass ein zulässiges Auslieferungsersuchen vorliegt, mit einer Durchführung des ordnungsgemäßen Auslieferungsverfahrens zu rechnen ist und der Haftgrund der Fluchtgefahr vorliegt".

Mit dem Europäischen Haftbefehl wollen die spanischen Behörden Puigdemonts Auslieferung wegen der Straftatbestände der Rebellion und der Veruntreuung öffentlicher Gelder erreichen. Der Vorwurf der Rebellion beinhalte im Kern den Vorwurf der Durchführung eines verfassungswidrigen Referendums trotz zu erwartender gewaltsamer Ausschreitungen, teilte die Generalstaatsanwaltschaft weiter mit. Dies finde eine vergleichbare Entsprechung im Deutschen Strafrecht in den Paragrafen 81, 82 Strafgesetzbuch (Hochverrat). Eine wortgleiche Übereinstimmung der deutschen und spanischen Vorschriften sei insoweit gesetzlich nicht gefordert.

Jetzt ist das Oberlandesgericht am Zug

Nach dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft auf einen Auslieferungshaftbefehl ist jetzt das Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig am Zug: Es muss zunächst prüfen, ob Puigdemont in Auslieferungshaft genommen wird. Das OLG zieht dazu die Unterlagen aus Spanien heran, aus denen sich der Grund für die Auslieferung ergeben muss.

In einem weiteren Schritt prüft das OLG auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft dann, ob eine Übergabe von Puigdemont an die spanischen Behörden rechtlich zulässig ist. Sollte dies nach Ansicht des OLG der Fall sein, befindet über deren Durchführung abschließend die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig. Puigdemont könnte gegen die Entscheidung aber noch Verfassungsbeschwerde einlegen.

Der 55-Jährige hatte vergangenen Oktober die Unabhängigkeit Kataloniens ausgerufen und war anschließend vor den Ermittlungen der spanischen Justiz nach Belgien geflohen. In Deutschland wurde er auf der Durchreise festgenommen und sitzt seitdem in Neumünster im Gefängnis. Bei Puigdemont liege Fluchtgefahr vor, stellte die Staatsanwaltschaft fest.

Puigdemont hat vor dem Obersten Gerichtshof Spaniens Widerspruch gegen den Vorwurf der Rebellion eingelegt. Darüber hinaus forderte er das Gericht auf, Anschuldigungen zurückzuweisen, er habe öffentliche Mittel veruntreut, wie aus einem am Montag von spanischen Medien zitierten 85-seitigen Einspruch hervorgeht.

Am 1. Oktober, dem Tag des katalanischen Unabhängigkeitsreferendums, habe es keinerlei Gewalt gegeben - dies sei aber die Voraussetzung für den Vorwurf der Rebellion, hieß es in dem Widerspruch weiter.

(wer)
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