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Kriegsverbrechen: Strafgerichtshof erlässt Haftbefehl gegen Al Baschir

zuletzt aktualisiert: 04.03.2009 - 14:24

Den Haag (RPO). Mit einem Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al Baschir zieht der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) erstmals einen amtierenden Staatschef für Gräueltaten zur Rechenschaft. Das Gericht stellte den Haftbefehl am Mittwoch wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der sudanesischen Krisenregion Darfur aus.

Dem Antrag von Chefankläger Luis Moreno-Ocampo, auch wegen Völkermordes gegen Baschir vorzugehen, folgten die Richter jedoch nicht. Dafür gebe es keine ausreichenden Beweise, sagte die Sprecherin. Durch den Bürgerkrieg in Darfur starben nach UN-Angaben rund 300.000 Menschen, mehr als zwei Millionen Menschen wurden vertrieben. Baschir kam vor 19 Jahren durch einen Putsch an die Macht.

Der Strafgerichtshof werde den Sudan "umgehend" auffordern, Baschir festzunehmen und nach Den Haag zu überstellen, erklärte das Gericht. Der Sudan erkennt den Strafgerichtshof nicht an. Das Land werde auch in Zukunft nicht mit dem Gericht kooperieren, sagte der sudanesische Justizminister Abdel Basset Sabdarat dem Fernsehsender El Dschasira.

Moreno-Ocampo erklärte nach Bekanntgabe der Entscheidung, dass der Sudan durch internationales Recht dazu "verpflichtet" sei, den Haftbefehl zu vollstrecken. Der Strafgerichtshof kann keine Festnahme Baschirs in seinem Heimatland erzwingen. Allerdings müssen Betroffene mit einer Festnahme rechnen, sobald sie sich in ein Land begeben, dass die Statuten des Gerichtshofs anerkannt hat.

Info
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mit Sitz in Den Haag ist von den Vereinten Nationen eingerichtet worden, um Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu verfolgen. Er nahm als erster ständiger Gerichtshof dieser Art am 1. Juli 2002 seine Arbeit auf, nachdem er vier Jahre zuvor in Rom gegründet worden war.

Der von 18 Richtern gebildete Strafgerichtshof soll nur tätig werden, wenn die Behörden einzelner Staaten unwillig oder nicht in der Lage sind, die genannten Verbrechen selbst zu ahnden. Verfolgt werden Straftaten, die nach dem Juli 2002 begangen wurden. Das Gericht hat bislang Ermittlungen wegen Verbrechen im Kongo, in Uganda, in der Zentralafrikanischen Republik und im Sudan eingeleitet. Im Januar begann der erste Prozess gegen den früheren kongolesischen Rebellenführer Thomas Lubanga.

Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) forderte den Sudan auf, die Entscheidung des Strafgerichtshof zu respektieren. Er appelliere an die Regierung in Khartum, "besonnen" darauf zu reagieren, erklärte Steinmeier in Berlin. Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Günther Nooke (CDU), forderte den Sudan auf, "uneingeschränkt mit dem Gerichtshof zu kooperieren".

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (ai) forderte Baschir auf, sich dem Gericht zu stellen. Die Botschaft an den Sudan und die Welt laute, dass niemand über dem Gesetz stehe, erklärte die ai-Expertin für internationale Strafgerichtsbarkeit, Leonie von Braun. Auch die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) begrüßte den Haftbefehl. Der Strafgerichtshof zeige damit, dass "selbst die an der Spitze für Massenmord, Vergewaltigung und Folter zur Verantwortung gezogen werden", erklärte HRW in New York.

Die Afrikanische Union (AU) kritisierte die Entscheidung des Gerichts dagegen als eine "Bedrohung für den Frieden im Sudan". Frieden und Recht dürften nicht miteinander miteinander konkurrieren, sagte AU-Kommissionspräsident Jean Ping.

In der sudanesischen Hauptstadt Khartum protestierten tausende Menschen gegen den Haftbefehl. Am Nil-Ufer versammelten sich mehr als 5000 Demonstranten, um mit Rufen wie "Wir lieben dich, Präsident Baschir" gegen die Entscheidung zu protestieren. Die Rebellen aus Darfur begrüßten die Entscheidung der Richter. Ein Vertreter der Bewegung für Gerechtigkeit und Gleichheit (JEM) sprach von einem "großen Tag" für den Sudan und für Darfur.

In einem Flüchtlingslager in Farchana im Osten des Tschad wurde die Nachricht mit Freudenschreien begrüßt. Kurz vor der Entscheidung hatte die sudanesische Regierung die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen (MSF) aufgefordert, ihre internationalen Mitarbeiter abzuziehen. Die sudanesische Regierung habe erklärt, sie könne die Sicherheit der internationalen MSF-Mitarbeiter mit Blick auf das erwartete Gerichtsurteil nicht garantieren, sagte ein MSF-Sprecher in Paris.

Quelle: AP

 
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