Europa-Serie: Streit um den Moloch EU
VON ANJA INGENRIETH - zuletzt aktualisiert: 14.03.2007 - 19:47Brüssel (RP). Die Thesen des früheren Bundespräsidenten Roman Herzog, die politische Entwicklung der EU gefährde zunehmend die parlamentarische Demokratie in Deutschland, sorgen für Zündstoff. „Die Demokratiedefizite der EU sind gewaltig. Würden sie bei einem Beitrittskandidaten auftreten, hätte er keine Chance, in die Gemeinschaft aufgenommen zu werden“, meint der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim, Autor des Buches „Das Europa-Komplott“.
Er kritisiert Machtkonzentration und fehlende Gewaltenteilung im EU-Rat. Dort beschließen nationale Minister, die daheim der regierenden Exekutive angehören, auf europäischer Ebene Gesetze. „Europa ist von Regierungen für Regierungen geschaffen. Das Parlament ist nach wie vor in besonders wichtigen Bereichen wie der Agrarordnung oder den meisten Teilen der Innen- und Außenpolitik machtlos.“
Diese Strukturen fördern laut Silvana Koch-Mehrin, Vorsitzende der FDP-Delegation im Europaparlament, das von Herzog in seiner Europa-Analyse kritisierte „Spiel über Bande“. Als Beispiel nennt sie biometrische Daten in Pässen. „Im Bundestag hatte Innenminister Schily damals keine Mehrheit für Fingerabdrücke in Ausweisen. Also regte er das Projekt auf EU-Ebene an und beschloss es vorbei an Bundestag und Europaparlament mit seinen Kollegen im Rat.“
"Die These von Roman Herzog ist verfehlt und populistisch"
Die EU-Verfassung hätte dies verhindert, meint CDU-Europaparlamentarier Elmar Brok. Denn diese stelle sicher, dass der Rat nicht mehr allein über solche Maßnahmen der Justiz- und Innenpolitik entscheiden könne, sondern das Parlament beteiligt werden muss. Und nicht nur in diesem Bereich: „Das Europaparlament erhält in allen Gesetzgebungsfragen, die im Rat mit Mehrheit entschieden werden, das gleichberechtigte Mitentscheidungsrecht, so dass das Demokratiedefizit im Wesentlichen überwunden wird.“
Auch bei der „ernst zu nehmenden Sorge“ einer schleichenden Machtaushöhlung des Bundestages bietet der Verfassungsvertrag nach Einschätzung Broks Verbesserungen: „Die Rolle der nationalen Parlamente wird darin erheblich gestärkt.“ Die Kommission müsse ihnen künftig alle Gesetzgebungsvorhaben vor Beginn der Beratungen zuleiten. Wenn eine bestimmte Anzahl von nationalen Volksvertretungen dagegen protestiere, sei die Kommission gezwungen, ihren Vorschlag zu überprüfen. „Außerdem bekommen Bundestag wie Bundesrat ein Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof, wenn sich die EU ihrer Meinung nach bei einem Rechtsakt zuviel Kompetenzen anmaßt“, sagt Brok.
„Letzteres können Landesparlamente auf Bundesebene nicht von sich behaupten“, ergänzt der Düsseldorfer Klaus Hänsch (SPD), ehemaliger EU-Parlamentspräsident. Er hält nichts von dem Vorschlag Herzogs, den Rat auf eine Art „Veto-Kammer“ zu reduzieren: Die Mitwirkung der nationalen Exekutiven an der EU-Rechtssetzung im Rat kompensiere die Übertragung nationaler Hoheiten auf die Union. „Die EU ist ein Staatenverbund und kein Bundesstaat. Das europäische Recht braucht deshalb die doppelte Legitimation über das direkt gewählte Europäische Parlament und über demokratisch berufene Regierungen im Rat. Wer das verkürzt, erreicht nicht mehr, sondern weniger Demokratie.“ Die von Herzog attackierte wachsende und sachlich nicht begründbare Zentralisierung der Politik auf EU-Ebene werde durch die Verfassung wirksam begrenzt, sagt der CDU-Parlamentarier Brok. Dem Staatsrechtler von Arnim reicht das nicht aus. Die Kommission als EU-Exekutive, auf deren Zusammensetzung der Bürger keinerlei Einfluss habe, tendiere dazu, immer mehr Bereiche an sich zu ziehen. „Die Beamten sehen ihre Bestimmung darin, Europas Macht durch Gesetze zu mehren. Und das tun sie nach Herzenslust. Nur zwei Prozent der Kommissions-Entscheidungen werden überhaupt politisch vom Kollegium der Kommissare beraten, der Rest läuft auf Beamtenebene“, sagt von Arnim. Der Europäische Gerichtshof sei nicht geeignet, dieses Ausdehnungs-Streben einzudämmen. „Er gehört zum Brüsseler Machtkartell und tendiert im Zweifel für Europa.“
Auch FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin kritisiert die „Brüsseler Regelungswut“: Die EU-Kommission mische sich zu sehr in nationale Angelegenheiten ein. „Es kann ja wohl nicht im Sinne des Erfinders sein, dass Brüssel bestimmt, ob in der Eckkneipe in Köln noch geraucht und Bier erst ab 18 verkauft werden darf.“ Brüssel sollte den groben Rahmen vorgeben und den Mitgliedsstaaten mehr Spielraum bei der Umsetzung und Erfüllung geben. Der Weg müsse zurück zu mehr gegenseitiger Anerkennung im Binnenmarkt statt zunehmender Gleichmacherei gehen. Außerdem sei es dringend nötig, Kompetenzen auf nationale Ebene zurückzuverlagern, so Koch-Mehrin.
Professor Werner Weidenfeld, Direktor des Centrums für angewandte Politikforschung in München, kritisiert Herzogs Zentralisierungs-These als „verfehlt“ und „populistisch“. Die wachsenden Kompetenzen für Europa seien weder ein antidemokratischer Akt europäischer Willkür noch das Ergebnis eines ungebremsten Brüsseler Machthungers. „Dieser Transfer erfolgte durch demokratisch gewählte Politiker, die erkennen mussten, dass die Nationalstaaten den Herausforderungen der globalisierten Welt auf immer mehr Feldern alleine nicht mehr gewachsen sind.“ Jüngstes Beispiel: Die Energiepolitik falle derzeit nicht in die Kompetenz der Gemeinschaft, was sich mit der Verfassung ändern würde.
Hänsch geht noch weiter. Die Globalisierung führe zu einem faktischen Souveränitätsverlust der Nationalstaaten, den Europa ausgleiche. „Die EU höhlt die nationalen Demokratien nicht aus. Im Gegenteil: Ohne sie gäbe es sie möglicherweise gar nicht mehr. Die Union ist die Garantie für eine nationale Teilhabe an der Gestaltung globaler Probleme und ihrer Rückwirkungen auf den Nationalstaat.“ Herzogs Ideen seien ungeeignet, die EU übersichtlicher zu machen.
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