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Russlands Argument auf dem Prüfstand: Südossetien – der neue Kosovo?

VON GODEHARD UHLEMANN - zuletzt aktualisiert: 01.09.2008 - 08:28

Düsseldorf (RP). Russland hat die einseitige Unabhängigkeitserklärung der einstigen serbischen Provinz Kosovo immer heftig verurteilt und den Befürwortern illegales und unmoralisches Verhalten vorgeworfen. Nun beschreitet Moskau im Konflikt mit Georgien einen ähnlichen Weg und rechtfertigt ihn mit einem Verweis auf die Anerkennung des Kosovo. Aber der Vergleich hinkt.

Einen Monat, bevor sich am 17. Februar die südserbische Provinz Kosovo für unabhängig erklärte, fand der damalige russische Präsident Wladimir Putin markige Worte für den Westen. Eine einseitige Unabhängigkeitserklärung sei ebenso wie die Unterstützung anderer Länder für das Vorhaben „illegal und unmoralisch“, sagte der Kreml-Herrscher bei einem Besuch in Bulgarien. „Russland kann solch eine einseitige Unabhängigkeitserklärung nicht akzeptieren“, schimpfte Putin in Sofia.

Vor wenigen Tagen sagten sich die georgischen Provinzen Südossetien und Abchasien von Georgien los. Putins Nachfolger an der Staatsspitze, Dmitri Medwedew, unterzeichnete am Dienstag die am Vortag vom russischen Parlament beschlossene Anerkennung der Unabhängigkeit. Der Westen, die Nato und die EU haben Russlands Schritt heftigst kritisiert. Die Nato forderte Russland auf, die Anerkennung zurückzunehmen. Bundeskanzlerin Angela Merkel sprach von einem Bruch des Völkerrechts. In einem Telefongespräch mit Merkel rechtfertigte Russlands Präsident erneut Moskaus Vorgehen. Nun will die EU Konsequenzen ziehen und prüft Sanktionen.

Doch wenn Moskau die einseitige Unabhängigkeitserklärung des Kosovo als „illegal und unmoralisch“ bezeichnet, wie kann es dann die beiden Unabhängigkeitserklärungen von Südossetien und Abchasien als gerechtfertigt ansehen? Ist Kosovo zu einem Präzedenzfall geworden, den jede Separatistenbewegung für ihre eigenen Zwecke nun ausschlachten kann, oder lassen sich Kosovo und Kaukasus gar nicht vergleichen?

Grundsätzlich haben laut UN-Charta Völker Selbstbestimmungsrechte, aber keinen Anspruch auf einen eigenen Staat. Das erklärt auch, warum es mehr Völker als Staaten gibt. Völker können Autonomie erhalten, was bedeutet, dass sie ihre Belange innerhalb eines Staates in eigener Regie mit größtmöglicher Freiheit gestalten können. Es gibt jedoch eine Ausnahme. Im Falle einer aktuellen Unterdrückung bis hin zur Bedrohung der ethnischen Existenz billigt das Völkerrecht auch eine Abspaltung zu.

Nicht vergleichbar

Im Kosovo-Krieg 1999 war es auf dem Gebiet der damaligen Bundesrepublik Jugoslawien über längere Zeit zu massiven Menschenrechtsverletzungen gekommen, die den Weltsicherheitsrat auf den Plan riefen. Am Ende schritt die Nato ein, um die verheerenden Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung zu stoppen. Den Autonomiestatus der Provinz Kosovo hatte das serbische Parlament bereits lange vorher Ende März 1989 aufgehoben.

Kosovo und Südossetien sind nicht vergleichbar, weder was Dauer und Intensität der Kämpfe noch was die Menschenrechtsverletzungen angeht. Der Westen sprach immer von einer humanitären Intervention. Am Ende wurde der Kosovo – basierend auf der UN-Resolution 1244 – unter UN-Verwaltung gestellt. Danach wurde die Lage stabilisiert, es kam zu jahrelangen Statusverhandlungen, die von Serbien und Russland als Veto-Staat im Weltsicherheitsrat immer wieder blockiert wurden. Russland warnte wiederholt vor einseitigen Schritten. Der deutsche Außenminister Steinmeier sah noch Ende vergangenen Jahres „keinen Modellfall für das Völkerrecht“. Er begründete die deutsche Unterstützung für eine Unabhängigkeit des Kosovo mit dem Hinweis, sie begründe sich aus dem Zerfall Jugoslawiens.

Auch die westliche Position hat Schwächen

Doch dieser Hinweis trifft auch im Fall Südossetien zu. In beiden Fällen war ein Mehrvölkerstaat (Jugoslawien und die Sowjetunion) zerfallen, in beiden Fällen rebellierten ethnische Minderheiten gegen ein Verbleiben in den souverän gewordenen Staaten. Vergleicht man beide Fälle, wird ein wesentlicher Unterschied deutlich. Russland unterstützt im Fall des Kosovo den Souveränitätsanspruch Serbiens über die abtrünnige Provinz. Im Falle der Abchasen und Südosseten verneint Moskau einen solchen Anspruch Georgiens. Dieser doppelte Standard macht Moskaus Argumentation unglaubwürdig.

Doch auch die westliche Position zum Kosovo hat Schwächen. Neun Jahre nach dem Kosovo-Krieg erklärt sich die Provinz erst für unabhängig. Von einer Bedrohung der Ethnie kann da nicht mehr die Rede sein. Serbien will daher ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag zur Abspaltungsproblematik. Es selbst kann das Gutachten nicht beantragen. Dazu braucht es nach Artikel 96 der UN-Charta einen Beschluss der UN-Generalversammlung, die im September in New York tagt. Vom 8. bis 10 September wird sich das Gericht mit einem Eilantrag Georgiens befassen, der Sofortmaßnahmen gegen Russland fordert.

Quelle: RPMANTEL

 
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