EU-Ausschuss lehnt Vereinbarung ab: Swift-Abkommen auf der Kippe
zuletzt aktualisiert: 04.02.2010 - 18:08Brüssel (RPO). Das umstrittene Bankdatenabkommen der EU mit den USA könnte kippen. Der zuständige Justizausschuss des Europaparlaments lehnte das Abkommen am Donnerstag ab. Eine Mehrheit der Abgeordneten in Brüssel sprach sich gegen die Vereinbarung aus, die den USA den Zugriff auf Millionen von Daten europäischer Bankkunden gewährt.
Die Entscheidung über das Abkommen liegt nun beim Plenum, das am kommenden Donnerstag in Straßburg darüber abstimmen wird. Wenn die Mehrheit der Ausschussempfehlung folgt und ein Veto einlegt, muss das am Montag vorläufig in Kraft getretene Abkommen ausgesetzt werden.
Befürwortet wurde der Vertrag vor allem von Konservativen, darunter vielen Osteuropäern. Linke, Grüne und Liberale lehnten die Vereinbarung ab. Die SPD-Abgeordnete Birgit Sippel gab sich "optimistisch" für die Abstimmung am Donnerstag. Das Votum im Ausschuss sei mit 29 gegen 23 Stimmen klar ausgefallen.
Der US-Botschafter in Brüssel, William E. Kennard, sowie Vertreter der Kommission hatten bis zuletzt bei den Abgeordneten um Zustimmung geworben. Sie hätten vor einer "Sicherheitslücke" und einer Verschlechterung der transatlantischen Beziehungen gewarnt, berichtete Sippel.
Das Abkommen gibt den USA den Zugriff auf Millionen von Bankdaten, die vom Finanzdienstleister Swift mit Sitz in Belgien verwaltet werden. Die USA nutzen diese Daten nach eigenem Bekunden für Ermittlungen über die Terrorismus-Finanzierung.
Seit 1. Februar vorläufig in Kraft
Das Swift-Abkommen war von der EU-Kommission und den Innenministern mit den USA ausgehandelt worden. Ungeachtet massiver Proteste von Datenschützern und Europaabgeordneten trat es am 1. Februar vorläufig in Kraft. Es sollte zunächst für neun Monate gelten. Anschließend sollte eine definitive Regelung vereinbart werden.
Die Kritiker machend geltend, die Vereinbarung verletze europäische Datenschutzstandards. Zudem hätten EU-Bürger keine Möglichkeit, gegen einen Missbrauch ihrer Daten zu klagen.
Im Europaparlament sorgte zudem das Vorgehen der Innenminister für Verärgerung. Sie hatten den Vertrag am 30. November abgesegnet - einen Tag vor Inkrafttreten des EU-Reformvertrags und damit unter Umgehung der gewählten EU-Volksvertreter.
Der seit 1. Dezember geltende neue EU-Vertrag gibt dem Europaparlament erstmals ein Mitspracherecht in der Innen- und Justizpolitik. Zudem müssen von nun an alle Verträge der EU mit Drittstaaten vom Parlament abgesegnet werden.
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