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US-Wahlen: Kann Bill Clinton Vizepräsident werden?

VON GODEHARD UHLEMANN - zuletzt aktualisiert: 19.01.2008 - 13:53

Düsseldorf (RPO). Hinter dem lauten und kämpferischen Kandidatenkampf um die US-Präsidentschaft gibt es einen leisen, zurückgenommenen. Wer wird eigentlich Vizepräsident, wer kann es nach der Verfassung werden? Die Antwort gewinnt bei den Demokraten an Reiz.

Sollte Hillary Clinton im Sommer bei den Demokraten zur Bewerberin um das höchste Staatsamt gekürt werden und sollte sie am 4. November als erste weibliche Präsidentin ins Weiße Haus einziehen, wo sie schon acht Jahre lang als First Lady fungierte, kann dann ihr Mann Bill als einstiger Präsident noch Vizepräsident werden?

Sicher ist nur, bei einer Präsidentin Hillary Clinton würde ihr Mann automatisch der First Gentleman der Nation. Alle anderen Erwägungen müssen von der Verfassung gedeckt sein. Wer als Präsident ins Weiße Haus einziehen will, muss mindestens 35 Jahre alt sein. Er muss mindestens 14 Jahre in den USA gelebt haben und von Geburt an US-Staatsbürger sein (Artikel II der Verfassung). Der 12. Zusatz (Amendment) zur Verfassung sagt, „keine Person, die nach der Verfassung unwählbar für das Präsidentenamt ist, kann wählbar für das Vizepräsidentenamt sein“.

1951 erhielt die Verfassung dann ihren 22. Zusatz. Zugrunde lag die Erfahrung mit Franklin D. Roosevelt, der viermal zum Präsidenten (1933 - 1945) in Folge gewählt worden war. Um das künftig auszuschließen, bestimmt der 22. Zusatz, „Niemand darf öfter als zweimal zum Präsidenten gewählt werden.“ Bill Clinton ist daher nach seinen beiden Amtszeiten (1993-2001) als 42. US-Präsident von einer weiteren Wahl ins Präsidentenamt ausgeschlossen.

Das bedeutet aber nicht, dass er nicht über den Umweg einer Vize-Präsidentschaft ins Amt kommen könnte. Ist der Präsident nicht in der Lage, sein Amt auszuführen oder er stirbt, dann wird der Vizepräsident die Aufgaben wahrnehmen. Er hat auch nicht die Verfassung verletzt, weil er ja nicht als Präsident ins Amt gewählt worden ist.

Führende Anwälte des Weißen Hauses oder der Politikwissenschaftler Bruce G. Peabody der Fairleigh-Dickinson-Universität in New Jersey vertreten in der Presse diese Rechtsauffassung, die den Buchstaben der Verfassung entspricht, aber möglicherweise nicht deren Geist widerspiegelt.

Ihn stellen die Gegner dieser Interpretation in den Vordergrund mit ihrer Auslegung, dass ein gewählter Vizepräsident aufgrund seiner Funktion einen möglichen Präsidentenersatz mit enthält. Diese gewagt anmutende Auslegung vertritt Richard A. Posner, Richter eines Berufungsgerichts. Bruce Ackerman von der Yale-Law-School betont die Philosophie des 22. Amendments, die nicht durch eine buchstabengetreue enge Auslegung ausgehöhlt werden dürfe.

Die ist schon aus politischen Gründen kaum denkbar. Bill Clinton war wegen Falschaussage unter Eid und Justizbehinderung im Zusammenhang mit der Lewinsky-Affäre knapp einer Amtsenthebung entgangen. Sollte seine Frau ihn im Falle ihres Sieges zum Vizepräsidenten machen, würde sie einen Verfassungskonflikt riskieren.

Quelle: RP

 
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