Supreme Court der USA Neil Gorsuch wird mit 49 Jahren schon oberster US-Richter

Washington · Mit der Berufung eines ausgewiesenen Konservativen will US-Präsident Donald Trump dem Obersten Gericht in den USA seinen Stempel aufdrücken. Neil Gorsuch im Portät.

 Neil Gorsuch wird mit 49 schon oberster US-Richter.

Neil Gorsuch wird mit 49 schon oberster US-Richter.

Foto: dpa, hjb

Als Neil Gorsuch 1995 bei einer Anwaltskanzlei zu arbeiten begann, färbten sich seine Haare schon grau. Mit dem silbernen Haarschopf sei er offenbar schon zur Welt gekommen, ebenso wie mit der Gabe, jederzeit aus dem unerschöpflichen Zitatenschatz Winston Churchills schöpfen zu können, hat neulich ein damaliger Kollege gewitzelt.

Dabei ist der Mann aus Colorado der jüngste Jurist seit einem Vierteljahrhundert, den ein US-Präsident für einen Sitz am Obersten Gerichtshof nominiert. Falls er das Bestätigungsverfahren im Senat übersteht, wird er mit seinen 49 Jahren der Junior in einem illustren Kreis sein, dessen Mitglieder das Rentenalter zumeist längst erreicht haben. Zudem ist er eine typische Figur jenes Establishments, gegen das Donald Trump im Wahlkampf so lautstark gewettert hatte. Geboren in Denver, verbrachte Gorsuch bereits seine Teenagerjahre in Washington, wo seine Mutter im Kabinett Ronald Reagans die Umweltbehörde leitete.

Er studierte an den besten Unis

Später studierte er an den Elite-Universitäten Columbia und Harvard, ehe er in Oxford seinen Doktortitel erwarb. Zehn Jahre war er für eine hochkarätige Kanzlei tätig, als ihn Präsident George W. Bush zum Richter an einem Berufungsgericht in Colorado beförderte. Wie der verstorbene Antonin Scalia, dessen Platz er nun einnehmen soll, hat sich der Vater zweier Töchter den Ruf erworben, die Verfassung buchstabengetreu auszulegen. Doch während Scalia seine konservativen Ansichten häufig mit blumiger Rhetorik begründete, bevorzugt Gorsuch das rhetorische Florett. Verbindlicher im Ton, ähnlich hart in der Sache.

Als er zu entscheiden hatte, ob ein Arbeitgeber den Beschäftigten Krankenversicherungen auch dann anbieten muss, wenn diese empfängnisverhütende Mittel abdecken, stellte er sich auf die Seite der Kläger: Ein Arbeitgeber habe das Recht auf Religionsfreiheit. Ergo dürfe ihn niemand zwingen, etwas zu tun, was dem widerspreche.

(FH)
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