Gerichtsurteil: USA weist Naziverbrecher aus
zuletzt aktualisiert: 29.12.2005 - 07:29Chicago (rpo). Früher arbeitete er als KZ-Wächter im besetzten Polen, nach dem Krieg wanderte John Demjanjuk in die Vereinigten Staaten aus. Seine Vergangenheit verschwieg der gebürtige Ukrainer bei seiner Einreise. Nun hat ein Gericht Demjanjuks Abschiebung in die Ukraine angeordnet. Falls sein Heimatland sich weigert, ihn aufzunehmen, soll er nach Deutschland oder Polen ausgewiesen werden.
Bereits im Juni hatte die US-Justiz Demjanjuks Abschiebung grundsätzlich genehmigt. Zur Begründung hieß es damals, Demjanjuk sei während des Zweiten Weltkrieges Aufseher in Konzentrations- und Vernichtungslagern in dem von Hitler-Deutschland besetzten Polen gewesen und habe dies bei seiner Einreise in die Vereinigten Staaten 1952 verschwiegen.
1958 war Demjanjuk erstmals die US-Staatsbürgerschaft verliehen und 1981 wieder aberkannt worden. Nach seiner Auslieferung 1988 an Israel wurde Demjanjuk von einem israelischen Gericht zunächst wegen des Vorwurfs, als der berüchtigte KZ-Wächter "Iwan der Schreckliche" im Konzentrationslager Treblinka an der Ermordung tausender Juden beteiligt gewesen zu sein, zum Tode verurteilt. 1993 hob das Oberste Gericht Israels das Urteil wegen mangelnder Beweise auf. Daraufhin kehrte Demjanjuk Ende 1994 in die USA zurück. Vier Jahre später erhielt er erneut die Staatsbürgerschaft, die ihm 2002 wieder entzogen wurde.
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