Khartum Verwirrung um Freilassung von sudanesischer Christin

Khartum · Die im Sudan der Todesstrafe entgangene Christin Meriam Ibrahim darf möglicherweise bald das Land verlassen. Die 27-jährige sei am Donnerstag auf Druck ausländischer Diplomaten aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden, sagte ihr Anwalt Eman Abdul-Rahman der Nachrichtenagentur AP.

 Die Christin Meriam Ibrahim ist im Sudan der Todesstrafe entkommen.

Die Christin Meriam Ibrahim ist im Sudan der Todesstrafe entkommen.

Foto: afp, FC/BLA/mcp

Ein Anwalt im Polizeirevier in Khartum erklärte hingegen, sie habe noch nicht die nötigen Dokumente ausgefüllt und auch noch keine Kaution hinterlegt, ihre Freilassung sei aber angeordnet worden.

Die Verwirrung um die Freilassung ist die neueste Wendung im Fall der ursprünglich zum Tode verurteilten jungen Frau, der international für Empörung gesorgt hatte. US-Außenamtssprecherin Marie Harf sagte, die Situation sei sehr unklar, man könne keinen der beiden Berichte bestätigen.

Angeblich hatte Ibrahim gefälschte Reisedokumente

Ibrahim war am Montag aus dem Gefängnis entlassen worden, nachdem das Kassationsgericht das im Mai gefällte Todesurteil gegen sie gekippt hatte. Am Dienstag wurde sie gemeinsam mit ihrem Mann und ihren beiden Kindern am Flughafen der Hauptstadt Khartum aber bereits wieder festgenommen, als sie das Land verlassen wollte - angeblich weil sie gefälschte Reisedokumente bei sich trug. Nach Ansicht der US-Regierung besitze Ibrahim aber die nötigen Reisedokumente, um in die USA zu reisen, sagte Harf.

Ibrahim war ursprünglich wegen Abfalls vom islamischen Glauben zum Tode verurteilt worden, nachdem sie einen Christen geheiratet hatte.

Ihr muslimischer Vater hatte Ibrahim verlassen, als sie noch klein war. Ihre äthiopische Mutter, eine orthodoxe Christin, zog sie auf. Nach sudanesischem Scharia-Recht nimmt ein Kind den Glauben des Vaters an. Zudem dürfen muslimische Frauen nicht außerhalb ihres Glaubens heiraten, Männer wie Ibrahims Vater allerdings schon.

(ap)
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