Koma-Patient Gericht befasst sich erneut mit Vincent Lambert

Paris · Der Fall des französischen Koma-Patienten Vincent Lambert wird neu aufgerollt. Das Verwaltungsgericht befasse sich erneut mit dem Zustand des Patienten, berichtet die Tageszeitung "Le Monde".

 Das lange Ringen um die weitere Behandlung von Wachkoma-Patient Vincent Lambert hatte eigentlich ein Ende.

Das lange Ringen um die weitere Behandlung von Wachkoma-Patient Vincent Lambert hatte eigentlich ein Ende.

Foto: dpa, pt kde

Es solle geprüft werden, ob die Ärzte gegen gültige Urteile handelten, indem sie den Patienten weiterhin künstlich ernährten. Ein Urteil werde in zwei bis drei Wochen erwartet.

Der Franzose ist seit einem Motorradunfall vor sieben Jahren querschnittsgelähmt und liegt im Koma. In einer Klinik in Reims wird er künstlich ernährt. Seine Ehefrau hatte sich für die Einstellung der Versorgung ausgesprochen. Dagegen klagen die Eltern Lamberts, eine Schwester und ein Halbbruder.

Anfang Juni entschied der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg zugunsten der passiven Sterbehilfe für Lambert und bestätigte damit geltendes französisches Recht. Nach dem sogenannten Leonetti-Gesetz von 2005 ist es Ärzten überlassen, lebenserhaltende Maßnahmen zu beenden, wenn der Patient keinen Willen bekunden kann. Im Juli sprach sich die behandelnde Ärztin jedoch gegen einen Abbruch aus.

(KNA)
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