Bei Abschiebungen reicht Rhetorik nicht aus

Das deutsche Verwaltungsrecht ist kompliziert. Bevor ein vollziehbarer Beschluss wie etwa eine verbindliche Abschiebung tatsächlich umgesetzt wird, sind oft viele rechtliche Zwischenschritte nötig. Das hat inzwischen auch Innenminister Thomas de Maizière eingesehen. In seinem neuen Gesetzentwurf versucht er, das Abschieberecht zu entrümpeln. Da ist ihm zweifellos zuzustimmen.

Aber der Minister verkennt, dass oft nicht nur die vielen rechtlichen Hürden eine wirksame Politik der Abschiebung verhindern, sondern auch die praktischen Umstände. Wenn nur drei bis vier ausreisepflichtige Nordafrikaner pro Flugzeug in ihr Heimatland ausgeflogen werden dürfen, hilft das effizienteste Abschieberecht nicht weiter. Ähnliches gilt für Staaten, die sich weigern, ihre abgeschobenen Bürger aufzunehmen. Hinzukommt, dass oft nicht einmal klar ist, woher die Flüchtlinge kommen, denen in Deutschland das Aufenthaltsrecht entzogen wird.

Besser als ein verschärftes Abschieberecht sind Verträge mit den Ländern, aus denen die abgelehnten Asylbewerber kommen. Grundsätzlich gilt: Wer erst einmal in Deutschland ist, kann nur sehr schwer abgeschoben werden. Auch das gehört zur Wahrheit.

(kes)
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