Persönlich Bettina Limperg . . . ist die erste Chefin des BGH

Eine Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, gerne als "höchstes deutsches Gericht" geadelt, gab es schon: die Jura-Professorin Jutta Limbach (1994-2002) hatte den Posten bei einem Gericht inne, über dem sich nach altem Juristen-Spruch "nur noch der blaue Himmel wölbt".

Bettina Limperg, die in Wuppertal aufgewachsene, 54 Jahre alte Juristin mit zwei Prädikats-Staatsexamen, ist seit Juli nun die erste Frau an der Spitze des Bundesgerichtshofs (BGH). Heute wird die verheiratete Mutter von zwei Kindern von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) in ihr Amt offiziell eingeführt. Sie hat es faktisch bereits seit Juli in Besitz genommen, und beim BGH in Karlsruhe sagt man, sie führe es menschlich und fachlich tadellos aus.

Limperg, die in Tübingen und Freiburg studiert hat (in die reizvolle Stadt an der Breisach zog es stets viele Jurastudenten, nicht so sehr der Rechtswissenschaft wegen), wurde als Amtschefin des baden-württembergischen Justizministeriums und vielfach erprobte Richterin mit Leitungsfunktionen zur BGH-Präsidentin gewählt. Der BGH ist in Zivil- und Strafrechtssachen oberste Instanz. Seine Grundsatzurteile füllen Bände, prägten und prägen deutsche Rechtsgeschichte. Wenn es unter Anwälten, Staatsanwälten, Nicht-BGH-Richtern heißt, dies und jenes "hat der BGH entschieden", glaubt man ein unhörbares "Amen" zu vernehmen.

Das juristische Ansehen, das der BGH genießt, verführt manche Senatsmitglieder zu einer hochnäsigen "Mir kann keener"-Attitüde. Bettina Limperg gehört nicht dazu. Sie ist sachorientiert, freundlich, kooperativ, bestreitet aber, dass dies etwas mit ihrem Geschlecht zu tun habe. Augenzwinkernd räumt sie ein: "Es gibt auch viele Frauen, die nicht zuhören können." Gelernt hat Limperg unter anderem als wissenschaftliche Mitarbeiterin des legendären Juristen Ernst-Wolfgang Böckenförde am Bundesverfassungsgericht. Ein besserer Lehrmeister lässt sich kaum denken.

(RP)
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