Karlsruhe BGH hebt Mordurteil gegen zwei Raser auf

Karlsruhe · Das bundesweit erste Mordurteil gegen Raser ist aufgehoben. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab der Revision zweier Männer statt, die nach einem illegalen Autorennen vom Landgericht Berlin zu lebenslangen Haftstrafen wegen Mordes verurteilt worden waren (Az.: 4 StR 399/17). Die beiden damals 24 und 26 Jahre alten Männer waren in der Nacht zum 1. Februar 2016 auf dem Kurfürstendamm im Stadtzentrum mit bis zu 170 Kilometern pro Stunde unterwegs und fuhren dabei einen Mann tot.

Aus Sicht des Landgerichts haben die Raser "mittäterschaftlich und mit bedingtem Vorsatz" gehandelt und das Auto dabei als Mordwaffe genutzt. Der BGH indes sah einen Vorsatz nicht belegt - er ist Voraussetzung für ein Mordurteil.

(dpa)
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