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Karlsruhe
BGH lehnt Entschädigung für Kundus-Opfer ab
Rund 100 Menschen, darunter viele Zivilisten, kamen ums Leben. Der Offizier hatte befürchtet, dass die Lastwagen als rollende Bomben gegen ein nahes Lager der Bundeswehr eingesetzt werden. Zwei Angehörige von Opfern argumentierten, der Oberst habe seine Amtspflichten verletzt. Doch das nationale Amtshaftungsrecht sei nicht auf Auslandseinsätze der Bundeswehr anwendbar, urteilte der Bundesgerichtshof.
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