Karlsruhe BGH: Sofortige Fälligkeit des Flugpreises ist rechtmäßig

Karlsruhe · Fluggesellschaften dürfen den vollen Ticketpreis direkt bei der Buchung verlangen. Das gelte unabhängig vom Preis und vom Zeitraum zwischen dem Kauf des Flugscheins und dem Reisetermin, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) gestern. Durch entsprechende Formulierungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen würden Passagiere nicht unangemessen benachteiligt (Az. X ZR 97/14, 98/14 und 5/15).

Die Verbraucherzentrale NRW wollte entsprechende Klauseln von Lufthansa, Condor und TuiFly zu Fall bringen. Die Verbraucherschützer bemängelten unter anderem, dass damit das volle Insolvenzrisiko auf den Kunden abgewälzt werde und dieser sein Druckmittel verliere, Geld bis zur Erbringung der Leistung zurückzuhalten. Die Flugunternehmen hatten in der Verhandlung dagegen gehalten, dass sie das Inkassorisiko zahlungsunwilliger Kunden nicht tragen könnten.

Nach Überzeugung des für das Personenbeförderungsrecht zuständigen Senats wäre eine Zahlung erst am Zielort nicht praktikabel. Auch eine Regelung wie im Reisevertragsrecht mit einer Anzahlung von 20 Prozent und Restzahlung 30 Tage vor Reiseantritt sei nicht erforderlich. Die Richter wiesen auf die Bedeutung des international einheitlichen Abrechnungsstandards in der Luftfahrt hin. "Das ist ein Gesichtspunkt, der eine wesentliche Rolle gespielt hat."

(dpa)
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