Schaden von 2,5 Millionen Euro entstanden BKK-Korruptionsskandal: Urteil gesprochen

Düsseldorf (rpo). Gegen die fünf Angeklagten im millionenschweren Korruptionsskandal bei Betriebskrankenkassen (BKK) im Rheinland ist das Urteil gesprochen worden.

Fast zwei Jahre nach Auffliegen eines schweren Korruptionsskandals im Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen sind die fünf Angeklagten zu teilweise langen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte am Montag die ehemaligen Chefs der Betriebskrankenkassen (BKK) Düsseldorf und Rheinmetall zu Strafen von vier Jahren und neun Monaten sowie zu vier Jahren und zehn Monaten. Den beiden 52 und 54 Jahre alten Männern wurde Vorteilsnahme, Bestechlichkeit und Untreue zur Last gelegt.

Drei mitangeklagte Manager von Rehabilitationszentren bekamen Freiheitsstrafen zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Die zweijährige Strafe wurde dabei zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte für die beiden Hauptangeklagten siebeneinhalb und fünfeinhalb Jahre Haft gefordert.

Insgesamt wurde über 351 Fälle aus den Jahren 1997 bis 2001 verhandelt, bei denen ein wirtschaftlicher Gesamtschaden für die Betriebskrankenkassen von etwa drei Millionen Euro entstanden sein soll. "Das Handeln aller Angeklagten war von Geldgier motiviert", sagte der Vorsitzende Richter Stefan Galle bei der Urteilsbegründung.

Nach Berechnungen des Gerichts seien an die BKK-Manager Zuwendungen in Höhe von mehr als fünf Millionen Euro geflossen. Auch mit Urlaubsreisen nach Monaco hätten sich die Manager schmieren lassen. Nach Auffliegen der Machenschaften war die städtische BKK Düsseldorf ruiniert, sie wurde aufgelöst.

"Mit einer Vielzahl von Ideen haben die Männer die Betriebskrankenkassen ausgenommen", betonte Galle. So hatten die Reha-Zentren mehr als 100 Rechnungen für fiktive oder nur teilweise erbrachte Leistungen an die BKK Düsseldorf und Rheinmetall ausgestellt. Zudem ließen sich die ehemaligen BKK-Chefs Patientenzuweisungen an ausgewählte Reha-Kliniken mit 400 Mark pro Kopf bezahlen. Schulungen für Mitarbeiter wurden zwar abgerechnet, aber nie verwirklicht. Gesundheitsbücher und CDs wurden in überhöhter Auflage bestellt, um Provisionen in sechsstelliger Höhe zu erhalten.

Weil sich die Männer gegenseitig misstrauten, hatten sie die Verteilung der Gelder sogar vertraglich festgelegt. Diese Unrechtsvereinbarung fiel den Ermittlern in die Hände und wurde den Managern zum Verhängnis. Daraufhin legten sie Geständnisse ab.

(RPO Archiv)
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