Karlsruhe BND hält Eichmann-Akten weiter unter Verschluss

Karlsruhe · Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss Unterlagen über den NS-Verbrecher Adolf Eichmann weiterhin nicht komplett ungeschwärzt an Journalisten herausgeben. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Beschwerde der "Bild"-Zeitung gegen eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013 nicht zur Entscheidung an (Az.: 1BvR 2420/13). Der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, kritisierte den Beschluss.

"Bild"-Chefreporter Hans-Wilhelm Saure hatte Einsicht in eine ungeschwärzte Version der Akten beantragt, die das Bundeskanzleramt jedoch verweigerte. Daraufhin wandte sich der Journalist an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Im Januar 2012 erklärte das Gericht in einem Zwischenverfahren einige Schwärzungen für rechtswidrig, griff jedoch eine Sperrerklärung des Bundeskanzleramtes für bestimmte Akten, die sich auf Geheimhaltungsinteressen der Bundesrepublik Deutschland stützt, nicht an.

Adolf Eichmann (1906-1962) war einer der Hauptverantwortlichen für den Mord an den europäischen Juden und wurde 1962 in Tel Aviv zum Tode verurteilt und hingerichtet. Hintergrund der "Bild"-Klage waren weitere Recherchen zu einem Bericht der Zeitung aus dem Jahr 2011. Demnach habe der BND bereits 1952, acht Jahre vor Eichmanns Festnahme durch den israelischen Geheimdienst Mossad in Argentinien, gewusst, wo sich der weltweit gesuchte Massenmörder aufhielt.

(epd)
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