BND und Verfassung

Muss das sein, dass sich in Deutschland fast jeder Terroranschlag nur deshalb verhindern lässt, weil befreundete ausländische Dienste Tipps haben? Und ist es hinzunehmen, dass die Hinweise auch mal ausbleiben können, wenn die Partner den Eindruck gewinnen, die Enthüllungen und Skandalisierungen ihrer Arbeit in Deutschland gefährdeten ihren eigenen Job? Ist der BND also unfähig, wie es lange seinem wohlerworbenen Ruf entsprach? Er könnte mehr, wenn er denn dürfte. Mit der Gesetzesnovelle darf er mehr. Doch es soll dabei bleiben, dass er wegzusehen hat, sobald Personen in Deutschland ins Visier geraten.

Gleichwohl bekommt er eine gesetzliche Lizenz zum Lauschen. Linke, Grüne, FDP, Netzaktivisten - sie alle sind deswegen auf dem Baum, tragen das Gesetz nach Karlsruhe. Es wird eine spannende Frage, wie die Verfassungsrichter, die 1983 das Recht auf informationelle Selbstbestimmung erfunden haben, das in völlig anderen Kommunikationsgewohnheiten und unter rasant gestiegener Terrorbedrohung dreieinhalb Jahrzehnte später gewichten.

(RP)
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