Bremen/Düsseldorf Bremer dürfen Asche von Toten bald im heimischen Garten verstreuen

Bremen/Düsseldorf · Im rot-grün regierten Bremen und Bremerhaven darf die Asche Verstorbener künftig voraussichtlich auf privaten Grundstücken ausgestreut werden. Auch in Parks oder an Flüssen soll das möglich sein, wie die Bürgerschaft gestern mit großer Mehrheit beschloss. Bremen wäre das erste Bundesland, das die Regeln für Feuerbestattungen lockert. Bisher dürfen in Deutschland Urnen nur auf Friedhöfen oder besonders ausgewiesenen Arealen beigesetzt werden. Für Seebestattungen gibt es Ausnahmen. Die Entscheidung muss im November in einer zweiten Lesung bestätigt werden. Das gilt als Formsache. Das Gesetz soll Anfang 2015 in Kraft treten.

Das Verstreuen der Asche wird an Bedingungen geknüpft. So muss der ausdrückliche Wille des Verstorbenen schriftlich festgehalten sein. Außerdem soll eine Person als "Totenfürsorger" darüber wachen, dass die Bestattung wunschgemäß stattfindet. Der letzte Hauptwohnsitz des Verstorbenen muss zudem in Bremen gewesen sein. Bei starkem Wind ist das Verteilen von Asche nicht erlaubt.

Die Bremer CDU kritisierte den Beschluss. Auch der Sprecher der Bremischen Evangelischen Kirche, Bernd Kuschnerus, sprach sich gegen die Regelung aus. Sie führe zu einer Privatisierung von Tod und Trauer.

Laut NRW-Gesundheitsministerium ist es in NRW prinzipiell möglich, Totenasche auf einem Grundstück außerhalb eines Friedhofs zu verstreuen. "Die Angehörigen müssen sich dazu an die kreisfreie oder kreisangehörige Stadt oder Gemeinde wenden", sagte ein Sprecher. Die örtliche Ordnungsbehörde entscheide dann, ob ein entsprechender Antrag genehmigt werden kann. Nach dem in NRW geltenden Bestattungsgesetz sei es aber Voraussetzung, dass der Beisetzungsort dauerhaft öffentlich zugänglich ist. Konkret bedeute dies, dass jeder zu den üblichen Öffnungszeiten von Friedhöfen das betreffende Grundstück betreten könne. Leitartikel Seite A 2

(hüw/jam)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort