London Britisches Unterhaus stimmt endgültig für den Brexit

London · Das britische Unterhaus hat Premierministerin Theresa May das Mandat erteilt, den EU-Austritt des Landes einzuleiten. 494 Abgeordnete stimmten gestern in letzter Lesung für eine entsprechende Gesetzvorlage, 122 dagegen. Nun muss noch das Oberhaus zustimmen, aber auch dort gilt die Billigung als sicher. Premierministerin Theresa May will den Austrittsantrag Ende März in Brüssel einreichen.

Nach dem knappen Ja für einen EU-Austritt bei der Volksabstimmung im Juni vergangenen Jahres hatte die Regierung die Parlamentarier zunächst gar nicht einschalten wollen. Das Oberste Gericht Großbritanniens entschied jedoch Ende Januar, dass May vor dem Antrag auch die Zustimmung des Parlaments braucht und ihre Regierung brachte eilig einen entsprechenden - äußert knapp gefassten - Gesetzentwurf ein. Darin wird lediglich festgehalten, dass May gemäß Artikel 50 der Europäischen Union einen Antrag für einen Austritt Großbritanniens aus der EU stellen darf. Der Brexit selbst - und seine Bedingungen - wurden in der Vorlage nicht zur Debatte gestellt.

Die Regierung argumentierte, dass die Entscheidung dafür bereits im vergangenen Juni von den Wählern getroffen worden sei. Auch viele Abgeordnete der Opposition schlossen sich dieser Sichtweise an und winkten die Vorlage in der vergangenen Woche in erster Lesung bereits mit 498 zu 114 Stimmen durch. Während der Parlamentsdebatte über die Vorlage versuchten einige Brexit-Gegner zwar, dem Parlament durch Änderungsanträge größere Einflussmöglichkeiten auf die Austrittsgespräche zu erstreiten, allerdings vergeblich.

Im Oberhaus, wo die Mitglieder auf Lebenszeit bestellt sind, dürfte es weitere Versuche in diese Richtung geben. Damit könnte der Zeitplan der Premierministerin durcheinandergewirbelt werden. Nach dem Antrag in Brüssel werden May und ihre Regierung mit der EU etwa zwei Jahre lang über die Bedingungen des Brexits verhandeln. Das fertige Abkommen soll dann noch einmal dem britischen Parlament vorgelegt werden.

(ap)
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