Berlin Bund erweitert Hilfe für junge Flüchtlinge

Berlin · Die bessere Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist Ziel eines Gesetzentwurfs, den Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgelegt hat. Die Betreuungspflicht soll auf 18 Jahre steigen.

Minderjährige Flüchtlinge, die allein nach Deutschland kommen, sollen künftig besser untergebracht und betreut werden. Das will Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) mit einem neuen Gesetz erreichen, das sie nun auf den Weg bringen wird.

Demnach sollen künftig mehr junge Flüchtlinge den besonderen Schutz für Minderjährige in Anspruch nehmen können, indem die Altersgrenze von derzeit 16 auf 18 Jahre angehoben wird. Außerdem plant Schwesig, dass unbegleitete Minderjährige in Zukunft auch außerhalb der zuerst angesteuerten Kommune untergebracht werden können, um für die Versorgung der jungen Flüchtlinge bundesweite Kapazitäten besser ausschöpfen zu können. Im Juni will Schwesig das Gesetz ins Kabinett einbringen. Anfang 2016 könnte es in Kraft treten.

Schwesig begründete ihr Vorhaben damit, dass sich die Lage insbesondere an Drehkreuzen derzeit stark zuspitze. So würden Großstädte wie Hamburg und München mittlerweile an die Grenzen ihrer räumlichen und personellen Kapazitäten stoßen - und bei der Unterbringung von minderjährigen Flüchtlingen kaum mehr die geltenden Kindeswohlstandards einhalten können.

Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums wurden 2013 mehr als 6500 unbegleitete Minderjährige von deutschen Jugendämtern in Obhut genommen, das waren 133 Prozent mehr als noch 2010. Etwa zwei Drittel von ihnen seien Jungen in zumeist jugendlichem Alter, hieß es. Viele von ihnen würden auf teils abenteuerlichen und strapaziösen Wegen nach Deutschland kommen - im Jahr 2013 vor allem aus Afghanistan, Syrien, Somalia und Eritrea.

"Die Anhebung der Altersgrenze zur Bestimmung der Gruppe der allein reisenden Jugendlichen auf 18 Jahre ist richtig und konsequent, weil auch in anderen Gesetzen die Minderjährigkeit erst mit 18 endet. Diese Gruppe hat einen besonderen Betreuungsbedarf im Vergleich zu erwachsenen Flüchtlingen", so Innenstaatssekretär Günter Krings (CDU). Da diese Jugendlichen schon heute in besonderer Weise betreut werden, ändere sich aber faktisch wenig.

Ministerin Schwesig betonte, dass hinter jedem einzelnen Kind ein häufig dramatisches Familienschicksal stehe. So würden viele Kinder von ihren Eltern gezielt hierher geschickt, um in Deutschland Fuß zu fassen, eine Ausbildung zu beginnen und sich ein Leben aufzubauen. Ihnen müsse man langfristig Perspektiven bieten. Schwesig fordert unter anderem, in einem gesonderten Verfahren gesetzlich zu regeln, dass Flüchtlinge ein Bleiberecht erhalten, wenn sie in Deutschland einen Ausbildungsvertrag bekommen. Innenpolitiker sehen das kritisch und verweisen auf ein mögliches Schlupfloch für Flüchtlinge etwa aus den Balkan-Staaten, deren Asylanträge zumeist abgelehnt werden.

Unstrittig ist jedoch, dass die Kommunen derzeit mit der besonderen Versorgung minderjähriger Flüchtlinge oft überfordert sind und die Qualitätskriterien der Kinder- und Jugendhilfe etwa zum Bildungszugang oder zu psychologischer Betreuung nicht mehr einhalten können. Künftig soll es daher möglich sein, dass auch in benachbarten Bundesländern freie Kapazitäten für die besondere Betreuung minderjähriger Flüchtlinge aus belasteten Großstädten genutzt werden können - bisher ist das zum Schutz der Kinder verboten, denen man keine weiten Reisen durch das Bundesgebiet zumuten wollte.

Schwesig hält diese Sorge, die auch Kinderschutzverbände teilen, für unbegründet. Schließlich würden stets nahegelegene Ziele präferiert und Minderjährige künftig immer in Begleitung des Jugendamtes an einen anderen Ort gebracht. Eine regionale Begrenzung sieht das neue Gesetz dabei allerdings nicht vor.

(jd)
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