Beschwerde gegen das Berliner Kammergericht: Bundesanwaltschaft gibt im Fall Schindler nicht auf
zuletzt aktualisiert: 02.03.2001 - 16:51Karlsruhe (AP). Die Bundesanwaltschaft hat beim Bundesgerichtshof Beschwerde gegen die Entscheidung des Kammergerichts Berlin eingelegt, gegen den mutmaßlichen Exterroristen Rudolf Schindler kein Verfahren zu eröffnen. Das teilte die Behörde am Freitag in Karlsruhe mit. Über die Beschwerde muss der Dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs nun in den kommenden Wochen über die Beschwerde entscheiden.
Generalbundesanwalt Kay Nehm hatte gegen den im Frankfurter OPEC-Prozess freigesprochenen Schindler Anklage wegen Mitgliedschaft in den Revolutionären Zellen (RZ) erhoben. Das Kammergericht lehnte jedoch die Eröffnung des Verfahrens gegen den 58-Jährigen ab. Nehm wirft Schindler Rädelsführerschaft bei den RZ und Beteiligung an einem Sprengstoffanschlag in Berlin in den 80er Jahren vor.
Schindler soll ferner den damaligen Leiter der Berliner Ausländerbehörde, Harald Hollenberg, und den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht, Günther Korbmacher, durch Schüsse verletzt haben. Die Fälle von Körperverletzung sind nach diesen Angaben verjährt. Sie hätten jedoch Bedeutung für den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
Bei dem Prozess in Frankfurt am Main war im Februar der ehemalige Terrorist Hans-Joachim Klein wegen dreifachen gemeinschaftlichen Mordes beim Überfall auf die Wiener OPEC-Konferenz 1975 zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Der wegen Beihilfe zur Anstiftung angeklagte Schindler wurde freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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