München Bundesfinanzhof sieht Bettensteuer kritisch

München · Die Bremer Bettensteuer steht auf der Kippe. Der Bundesfinanzhof (BFH) stellte in einer mündlichen Verhandlung eine ganze Reihe kritischer Fragen. Die Richter des höchsten Steuergerichts äußerten zugleich Zweifel an der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Geschäftsreisende grundsätzlich keine Übernachtungssteuer zahlen müssen: "Das halten wir nicht für zwingend", betonte der Vorsitzende des Zweiten Senats und BFH-Vizepräsident, Hermann-Ulrich Viskorf.

In Bremen müssen privat reisende Hotelgäste pro Nacht ein bis drei Euro Tourismussteuer zahlen, in Hamburg werden zwischen 50 Cent und vier Euro fällig. Bremen nimmt so jährlich 2,4 Millionen, Hamburg sogar elf Millionen Euro ein. Drei Hotels in Bremerhaven und Hamburg hatten gegen die Steuer geklagt, unterlagen jedoch vor den Finanzgerichten und legten Revision ein. Der Bundesfinanzhof stellte nun infrage, ob die geringe Höhe der Steuer den sehr grob gestuften Bremer Steuertarif rechtfertigen könne. Die Steuer betrage mal zwei, mal 20 Prozent des Übernachtungspreises.

Ein weiterer Knackpunkt ist die Durchsetzung der Steuerpflicht. Ein Gast könne seine Reise leicht zur Dienstreise erklären, um die Steuer zu vermeiden. Zu prüfen sei, ob ein Vollzugsdefizit die Steuererhebung zur Willkür mache. Die Kontrolle des Steuervollzugs sei die entscheidende Frage, sagte Viskorf. Vertreter der Hansestadt Bremen mussten auf Nachfragen etwa einräumen, dass noch nie kontrolliert wurde, wenn ein Paar ein Doppelzimmer für ein Wochenende angeblich aus dienstlichen Gründen angemietet hatte. In Bremen wird die Bettensteuer höchstens für sieben Übernachtungen erhoben.

Der Bundesfinanzhof will bis Freitag eine Entscheidung treffen.

(dpa)
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