Karlsruhe/Düsseldorf Bundesgericht kippt Kuttenverbot für Rocker

Karlsruhe/Düsseldorf · Das Tragen von "Rocker-Kutten" in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich nicht strafbar. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gestern entschieden (Az.: 3 StR 33/15). Demnach dürfen die Rockerbanden ihre Lederwesten mit den Symbolen wieder anziehen, auch wenn einzelne Ortsvereine der Rockergruppierungen verboten sind.

Etliche Rocker erwägen nun sogar, sich auch gegen ein Waffenverbot per Klage zu wehren. NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) kündigte indes an, weiter konsequent gegen Rocker vorzugehen. "Wir werden genau auswerten und prüfen, wo es nach dem Urteil weiter möglich ist, Rockersymbole zu verbieten", so Jäger.

(csh)
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