Düsseldorf/Karlsruhe Düsseldorfer Raucher darf in seiner Wohnung bleiben

Düsseldorf/Karlsruhe · Die fristlose Wohnungskündigung des Düsseldorfer Rentners Friedhelm Adolfs (76) wegen Rauchens ist unwirksam. Das entschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und hob damit ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichts aus der vorigen Instanz auf.

Friedhelm Adolfs: BGH verhandelt Wohnungskündigung
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BGH verhandelt Wohnungskündigung von Friedhelm Adolfs

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Foto: dpa, ude sab

Als Begründung gab die Vorsitzende BGH-Richterin Formfehler und Mängel in der Urteilsbegründung der Düsseldorfer Justizbehörde an. Der Fall wandert damit zurück an das Landgericht, wo er neu verhandelt werden muss. Die BGH-Richterin appellierte aber an die Streitparteien, sich außergerichtlich zu einigen. Der 76-jährige Mieter reagierte erleichtert und glücklich. Sein Anwalt Martin Lauppe-Assmann sagte unserer Zeitung: "Ich strebe nun einen Vergleich mit der Gegenseite an. Wir sind nicht darauf aus, den Vermieter zu verärgern."

Die Eigentümerin hatte dem Raucher 2013 die Wohnung gekündigt und als Grund eine unzumutbare Belästigung der Nachbarn durch Zigarettenqualm im Hausflur genannt. Das Landgericht hatte im Sinne der Vermieterin geurteilt und argumentiert, dass Adolfs seine Wohnung nicht ausreichend gelüftet und die vollen Aschenbecher nicht geleert habe. Der BGH konnte darin jedoch keine "nachhaltige Störung des Hausfriedens" oder "schuldhafte Verletzung vertraglicher Pflichten" erkennen, die eine Kündigung gerechtfertigt hätten.

(csh)
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