Karlsruhe Bundesgerichtshof stärkt Patientenrecht bei Chefarzt-OP

Karlsruhe · Wer im Krankenhaus Chefarztbehandlung vereinbart, darf nicht einfach von einem anderen Arzt operiert werden. Ob der Eingriff korrekt durchgeführt wird, spielt keine Rolle. Das stellt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem gestern veröffentlichten Urteil klar. Einem Patienten, der nach einer Hand-OP gesundheitliche Probleme hat, steht möglicherweise Schmerzensgeld zu.

Der Mann war entgegen seiner Vereinbarung stellvertretend von einem Oberarzt und nicht vom Chefarzt operiert worden. Die Klinik meint, dass das im Ergebnis keinen Unterschied macht, weil nachweislich keine Fehler passierten. Laut BGH war der Eingriff wegen der fehlenden Einwilligung aber von vornherein rechtswidrig. (Az.: VI ZR 75/15)

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort