Mit Stimmen von Rot-Grün und PDS beschlossen: Bundestag beschließt eigenen NPD-Verbotsantrag
zuletzt aktualisiert: 08.12.2000 - 14:27Berlin (dpa). Als drittes Verfassungsorgan hat der Bundestag einen eigenen Antrag auf ein Verbot der rechtsextremistischen NPD beschlossen. Mit den Stimmen von SPD, Grünen und PDS votierte das Parlament am Freitag dafür, einen entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu stellen. Zuvor hatten bereits Bundesregierung und Bundesrat ein entsprechendes Vorgehen beschlossen.
Der Bundestag hat sich damit erstmals in seiner Geschichte für ein Parteienverbot ausgesprochen. Mit Ausnahme der FDP, die bei ihrer strikten Ablehnung blieb, waren sich Sprecher aller Fraktionen einig, dass ein Verbot der als rassistisch und antisemitisch bezeichneten NPD nötig ist.
Zur ursprünglich angestrebten einheitlichen Linie kam es im Parlament dennoch nicht. Die Union hatte schon vorab angekündigt, die Verbotsanträge von Regierung und Länderkammer nur in einer Entschließung zu unterstützen. Die SPD rechnet damit, dass Anfang 2001 die Klageschrift beim Bundesverfassungsgericht vorliegen wird. Bislang wurden in der Bundesrepublik lediglich die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) und die neonazistische "Sozialistische Reichspartei" (SRP) verboten.
CDU: Antrag des Parlaments politisch nicht sinnvoll
Die Union begrüßt nach den Worten von Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) zwar grundsätzlich den Antrag auf ein NPD-Verbot. Die NPD sei in hohem Maße für ein Klima verantwortlich, das den Boden für gewaltsame Übergriffe gegen Minderheiten bereite. Ein eigener Antrag des Parlaments sei allerdings "weder rechtlich geboten noch politisch sinnvoll". Nach den Worten Bosbachs kennen allein die Regierungen des Bundes und der Länder alle Beweise gegen die rechtsextremistische Partei. Nur wer das Material vollständig kenne, könne auch die Frage beantworten, ob ein Verbotsantrag hinreichende Aussicht auf Erfolg habe.
Vertreter von SPD, Grünen und PDS nannten einen eigenen Antrag des Parlaments dagegen notwendig. "Wir dürfen nicht hinnehmen, dass der Rechtsstaat von Rechtsextremisten mit Springerstiefeln getreten wird", sagte Michael Bürsch (SPD). Über Fragen, die von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung seien, müsse auch das Parlament eine eigene Entscheidung fällen. Der SPD-Abgeordnete Ludwig Stiegler sagte mit Blick auf die NPD: "Wir kämpfen miteinander, dass diese Gedanken und dieses Handeln dauerhaft aus diesem Land verschwinden und wir werden Erfolg haben."
Auch der innenpolitische Sprecher der Grünen, Cem Özdemir, warb für einen einvernehmlichen Verbotsantrag. Das sei Deutschland den Opfern der rechtsextremistischen Gewalt schuldig. Ein Verbotsantrag allein werde allerdings das Problem des Rechtsextremismus nicht beseitigen. Özdemir begrüßte, dass Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) ein Programm für Aussteiger aus der rechtsextremen Szene unterstützen will.
FDP bleibt bei grundsätzlicher Ablehnung
Der PDS-Politiker Gregor Gysi sagte, für die NPD sei "die Würde des Menschen antastbar und sie tastet sie täglich an". Solange die NPD legal sei, sei die Polizei verpflichtet, ihre Demonstrationen zu schützen, öffentlichkeitswirksame Aufmärsche dieser Partei seien häufig von den Behörden nicht zu verhindern. Ein Antrag der PDS, durch eine Grundgesetz-Änderung Bestrebungen zur Wiederbelebung des nationalsozialistischen Gedankengutes für verfassungswidrig zu erklären, wurde vom Parlament abgelehnt.
Die FDP blieb bei ihrer grundsätzlichen Ablehnung. Ihr Generalsekretär Guido Westerwelle hält die Erfolgsaussichten eines Verbotsantrages für fraglich. "Das Scheitern der Klage wäre ein Desaster, weil die NPD gewissermaßen mit einem TÜV-Siegel anschließend in die Wahlkämpfe ziehen wird."
Der Hamburger Rechtsprofessor Hans Peter Bull wird nach Angaben eines Sprechers von Schily Prozessbevollmächtigter der Bundesregierung in Karlsruhe sein. Der Sozialdemokrat war von 1978 bis 1983 Bundes-Datenschutzbeauftragter und von 1988 bis 1995 Innenminister in Schleswig-Holstein.
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