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Konzentration auf Bedürftige: Bundestag beschließt neues Sozialwohnungsbaurecht

zuletzt aktualisiert: 22.06.2001 - 15:47

Berlin (rpo). Die Rechtsgrundlagen des sozialen Wohnungsbaus werden reformiert. Der Bundestag beschloss die Änderung am Freitag gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP.

Das Gesetz sieht vor allem vor, die staatliche Förderung auf sozial Schwächere zu beschränken und über die bisherige Neubauförderung hinaus künftig auch die Modernisierung von Sozialwohnungen, die Begründung von Belegungsrechten und den Erwerb vorhandenen Wohnraums zu fördern. Der Bundesrat muss noch zustimmen, da es sich um eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern handelt.

Abgeschafft wird mit der Neuregelung die bisherige Aufteilung in mehrere Förderwege. Das gilt auch für den sogenannten ersten Förderweg mit der Kostenmiete. Künftig können die Länder innerhalb eines vom Bund vorgegebenen Rahmens selbst die Einzelheiten der Förderung wie Einkommensgrenzen und Belegungsbindung festlegen. Probleme bei der Wohnraumversorgung können zudem künftig von Kommunen und Wohnungsunternehmen über Kooperationsverträge gemeinsam gelöst werden.

Keine zusätzlichen Kosten

Die Novelle wird für Bund, Länder und Gemeinden keine zusätzlichen Kosten verursachen. Der Bund hat sich verpflichtet, weiterhin jedes Jahr 450 Millionen Mark (230 Millionen Euro) für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.

Vertreter der Regierungskoalition begründeten die Neuregelung mit dem Hinweis, dass die bisherigen Rechtsgrundlagen des sozialen Wohnungsbaus im Wesentlichen aus der Nachkriegszeit stammten, als es darum gegangen sei, für Millionen von Vertriebenen und Ausgebombten in kurzer Zeit Wohnraum zu schaffen. Inzwischen stünden nicht mehr Mengenprobleme im Vordergrund, sondern die Unterstützung solcher Haushalte, die sich aus unterschiedlichen Gründen nicht selbst mit angemessenem Wohnraum versorgen könnten.

Der CSU-Abgeordnete Eduard Oswald begründete die Ablehnung der Union unter anderem mit einer nicht ausreichenden Finanzausstattung des Gesetzes und einer Einengung des Handlungsspielraums der Länder. Der FDP-Politiker Hans-Michael Goldmann sprach von einer "beispiellosen Mogelpackung", bei der Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander klafften.

Quelle: RPO Archiv

 
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