Leipzig Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rundfunkbeitrag

Leipzig · Ganz gleich, ob in einem Haushalt nun Fernseher und Radio stehen oder nicht - jeder muss den Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro pro Monat bezahlen. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt (Az.: 6 C 6.15 u.a.). Es schloss sich der bisherigen Rechtsprechung an. Die 18 Kläger waren überzeugt, dass der Rundfunkbeitrag für alle, die kein Rundfunkgerät besitzen, ungerecht und verfassungswidrig sei. Es handle sich nicht um einen Beitrag, sondern um eine Steuer.

Gegen die Annahme, der Beitrag sei eine Steuer, spricht aus Sicht des Gerichts, dass das Beitragsaufkommen nicht in die Haushalte der Länder fließe, sondern der funktionsgerechten Ausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diene. Der Rundfunkbeitrag hat im Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst, die sich nach Zahl und Art der Geräte in einem Haushalt richtete. "Zu einem geräteunabhängigen Modell der Finanzierung gab und gibt es angesichts der immer rasanteren technischen Entwicklung keine seriöse Alternative", sagte ARD-Justiziar Hermann Eicher. Auch in der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi sieht man das Urteil positiv: Es schaffe Sicherheit für die Sender und Beschäftigten, sagte Verdi-Vize Frank Werneke.

Die 18 Kläger, die gestern abgewiesen wurden, haben nun die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzulegen.

(RP)
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