Beweisführung fraglich: Bundeswehrverband zweifelt an Erfolg der Strahlenopfer Klage
zuletzt aktualisiert: 27.03.2002 - 09:19Berlin (rpo). Durch Radarstrahlen geschädigte Bundeswehrsoldaten wollen das Bundesverteidigungsministerium auf Schadenersatz verklagen. Der Bundeswehrverband zweifelt jedoch am Erfolg einer Klage.
"Hier muss bewiesen werden, dass es mindestens eine grob fahrlässige, wenn nicht vorsätzliche Schädigung der Beschäftigen durch den Dienstgeber Bundesrepublik Deutschland gegeben hat", sagte der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes, Bernhard Gertz, am Mittwoch im Deutschlandfunk.
In der damaligen Zeit sei ein ganzes Bündel von Ursachen zusammengekommen. So sei das Wissen über die Auswirkungen der Strahlung gering gewesen. Die Schutzvorschriften seien nicht ausreichend und Vorgesetze und Mitarbeiter seien sich nicht in dem Maße der Gefahren bewusst gewesen. Trotzdem erhoffte sich Gertz unbürokratische Hilfe von Seiten der Bundeswehr, da "die Verantwortung eindeutig beim Dienstgeber liegt und der muss seiner Fürsorgepflicht nachkommen".
Der Berliner Rechtsanwalt Reiner Geulen bezifferte die Gesamtforderungen gegen das Ministerium für seine krebskranken Mandanten auf mehr als 100 Millionen Euro. Für Mai kündigte er weiterhin Klagen im Umfang von rund 400 Millionen Euro gegen amerikanische Hersteller von Radargeräten an.
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