München Burger-King-Streit: Yi-Ko will Verbot nicht hinnehmen

München · Im Streit um den Weiterbetrieb von 89 Burger-King-Filialen in Deutschland hat die Yi-Ko-Holding (Stade) Widerspruch gegen eine Entscheidung des Landgerichts München eingelegt. Das Gericht hatte zuvor entschieden, dass Yi-Ko in den Restaurants ab sofort weder das Markenlabel Burger King verwenden noch die Produkte weiterhin unter dem Namen der Fast-Food-Kette verkaufen darf. Die Entscheidung des Gerichts über den Widerspruch soll in der kommenden Woche fallen.

Bis dahin gilt das Verbot. Yi-Ko hatte die 89 Filialen im vergangenen Jahr von Burger King übernommen. Die Fast-Food-Kette hatte den Franchise-Vertrag in dieser Woche wegen gravierender Verstöße gegen Hygiene-Vorschriften sowie gegen arbeits- und tarifrechtliche Bestimmungen fristlos gekündigt. Bei Yi-Ko sind nun insgesamt 3000 Arbeitsplätze gefährdet.

(gw)
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