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Hessen scheitert mit Verfassungsbeschwerde: BVG: Atomkonsens ist Angelegenheit des Bundes

zuletzt aktualisiert: 19.02.2002 - 15:25

Karlsruhe (rpo). Der Atomkonsens zwischen Bundesregierung und Stromversorgern hat seine erste juristische Bewährungsprobe bestanden. Hessen verlor den Zuständigkeitsstreit um die Nachrüstung des Kernkraftwerks Biblis A vor dem Bundesverfassungsgericht.

Hessen hatte Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) vorgeworfen, er habe sich über Sicherheitsauflagen verständigt, ohne das Land hinreichend einbezogen zu haben. Der Atomkonsens sei jedoch eine reine Bundesangelegenheit ohne Mitwirkungsrechte der Länder, betonten die Richter in Karlsruhe.

Die hessische Landesregierung von Ministerpräsident Roland Koch (CDU) hatte in Karlsruhe geklagt, weil sie sich bei den Verhandlungen zwischen dem Bund und dem RWE-Konzern über die Zukunft des Atomkraftwerks Biblis A übergangen fühlte. In ihrem Urteil stellten die Verfassungsrichter jedoch fest, das Bundesumweltministerium dürfe auch direkte Gespräche mit den Kraftwerksbetreibern über Sicherheitsmaßnahmen führen, ohne dadurch die Rechte der Länder zu verletzen. Die Entscheidung des Zweiten Senats erging mit sechs zu zwei Stimmen.

Das Bundesumweltministerium hatte im Rahmen der Atomkonsensgespräche im Jahr 2000 mit RWE über eine Begrenzung der Nachrüstungen an Biblis A verhandelt hatte. Über die ersten beiden Gespräche wurde die hessische Landesregierung nicht informiert, an den folgenden nahm sie aus Verärgerung nicht teil. Das Land Hessen stellte sich bei der Verfassungsklage auf den Standpunkt, das Verhalten der Bundesregierung verstoße gegen die im Grundgesetz festgelegte Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern in der Atomaufsicht.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte dagegen, im Bereich des Atomrechts hätten die Länder nur die so genannte Wahrnehmungskompetenz, also das Recht, Verwaltungsakte und öffentlich-rechtliche Verträge abzuschließen. Die Sachkompetenz könne der Bund dagegen jederzeit an sich ziehen. Dazu könne er auch unmittelbare Kontakte aufnehmen und informelle Absprachen mit Dritten treffen. Die Grenze sieht der Zweite Senat erst erreicht, wenn der Bund gegenüber Dritten quasi rechtsverbindliche Erklärungen abgibt. Dies sei in den Verhandlungen um Biblis A jedoch nicht geschehen.

Trittin: "Guter Tag für den Atomausstieg"

Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßte die Entscheidung des Verfassungsgerichts: "Dies ist ein guter Tag für den Atomausstieg und eine herbe Niederlage für die hessische Landesregierung", erklärte der Grünen-Politiker in Berlin. Der Versuch des hessischen Ministerpräsidenten Koch, das Handeln der Bundesregierung bei der Vereinbarung zum Atomausstieg vor dem Verfassungsgericht anzugreifen, sei "auf ganzer Linie gescheitert".

Der Chef der hessischen Staatskanzlei, Jochen Riebel (CDU), sagte dagegen, das Karlsruher Urteil sei "abträglich für den Föderalismus". Die Länder würden zu "reinen Befehlsempfängern degradiert". Landesumweltminister Wilhelm Dietzel (CDU) erklärte, das Urteil habe dem Bund die Grenzen seines Handelns aufgezeigt. Die hessische SPD bezeichnete das Karlsruher Urteil als wichtige Entscheidung. Nunmehr könne der Atomausstieg nicht mehr durch einzelne Länder behindert werden, erklärte Energieexperte der Wiesbadener Landtagsfraktion, Norbert Schmitt.

(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvG 2/00)

Quelle: RPO Archiv

 
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