Karlsruhe Chancen für ein NPD-Verbot steigen

Karlsruhe · In der Parteiführung befinden sich offenbar keine V-Leute mehr. Damit ist ein entscheidendes Prozesshindernis beseitigt.

Von Parteiverboten hält Peter Richter nichts. Der NPD-Anwalt sagt: "Das Volk hat immer recht." Und wenn es verfassungsfeindliche Parteien wähle, dann wolle das Volk das eben. Denkt man das zu Ende, könnte man beispielsweise einer Partei wie der NSDAP den Weg an die Macht nicht verwehren. Das Grundgesetz enthielte damit einen legalen Weg, sich selbst zu beseitigen.

Es ist die Kernfrage des NPD-Parteiverbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht: Ist die NPD verfassungswidrig, und muss sie deswegen verboten werden? Drei Tage haben die Karlsruher Richter für die mündliche Verhandlung angesetzt, die seit Dienstag läuft. Dass das eventuell zu wenig sein könnte, zeigt sich schon daran, dass es am ersten Tag ausschließlich um formale Fragen ging: V-Leute, Geheimdienste und andere Verfahrenshindernisse. Das Gericht geht bisher nicht davon aus, dass noch V-Leute in der NPD-Führung sind und den Prozess wie 2003 aufhalten können. Deswegen geht es endlich um den Inhalt.

Beobachter wähnen ein Verbot in greifbarer Nähe. Am Dienstag hatte das Gericht bereits Befangenheitsanträge der NPD gegen zwei Richter abgelehnt. Mit den V-Leuten ist zwar ein entscheidendes Problem gelöst, aber beileibe noch nicht das letzte. Denn jetzt geht es darum, wie viel eine Demokratie aushalten muss, und ab wann es zu viel ist.

Das Gericht muss einen sogenannten Maßstab definieren, anhand dessen es die Verfassungswidrigkeit der NPD beurteilen kann. Müssen die Parteianhänger sich rechtswidrig verhalten, also etwa Straftaten begehen, oder kann auch gesetzestreues Verhalten in einer Demokratie zum Verbot einer Partei führen?

NPD-Anwalt Richter ist davon überzeugt, dass eine Partei Gewalt anwenden müsse, um verfassungswidrig zu sein. Der Bundesrat meint hingegen, das "handlungsleitende Potenzial politischer Äußerungen" sei entscheidend - ein Begriff, den der Bevollmächtigte Christoph Möllers selbst erfunden hat. Er meint etwa den Fall, dass eine Partei dazu auffordert, bestimmte Personengruppen abzuschieben - wie die NPD es tut. Außerdem fragen die Verfassungsrichter immer wieder nach, ob nicht eine Gefahr bestehen müsste, dass die NPD ihre verfassungsfeindlichen Ziele auch realisieren kann. Oder ob die Partei nicht schlicht zu unbedeutend ist.

Die Frage der Bedeutsamkeit der NPD spielte auch bei den Befragungen von drei Politikwissenschaftlern eine Rolle. Eckhard Jesse etwa erklärt vor den Richtern, die NPD sei kleiner denn je: "Sie ist ein Zwerg. Im Westen spielt sie nicht die geringste Rolle." Jesse hält deshalb ein Verbot für überflüssig, weil die NPD dafür schlicht zu klein sei. Es gebe zwar ein Ost-West-Gefälle, und die NPD sei im Osten stärker - "aber keinesfalls stark", wie Jesse betonte.

Dem widerspricht Jesses ehemaliger Student, der Politikwissenschaftler Steffen Kailitz. Er warnt, die NPD plane staatsgefährdende Straftaten. "Sie will etwa acht bis elf Millionen Menschen aus Deutschland ausweisen", zitiert Kailitz aus NPD-Schriften. Das seien "Ausländer mit BRD-Pass". Deutscher könne nach Ansicht der NPD nur sein, wer "deutsches Blut" habe. Ganz offen propagiert auch NPD-Anwalt Michael Andrejewski den "Bio-Deutschen". Der Dortmunder Dierk Borstel warf gestern einen persönlichen Blick auf die regionale Dominanz der NPD in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Es gebe dort eine große Distanz zu staatlichen Institutionen, mahnte Borstel, der selbst einige Zeit vor Ort verbracht hat. "Die NPD unterwandert unsere Demokratie", so der Politikwissenschaftler, der dem Gericht ein 53-seitiges Gutachten vorgelegt hat, in dem er die Verfassungsfeindlichkeit der Partei begründet und ein Verbot befürwortet.

Dass es auch heute wieder um inhaltliche Fragestellungen geht, hätte die NPD vor ein Problem stellen müssen. Denn die rechtsextreme Partei hatte stets betont, dass sie sich inhaltlich nicht vorbereiten könne, weil die Verfahrensbeteiligten vom Geheimdienst abgehört würden. Gestern aber verkündete NPD-Anwalt Peter Richter: "Wir haben die Zeit genutzt und einen kleinen Schriftsatz vorbereitet." Dann legte er einen mehrere Hundert Seiten schweren Aktenordner auf die Richterbank. Ein Affront - Peter Richter kann das unmöglich innerhalb einer Nacht verfasst haben.

Die NPD hat aktuell etwa 5000 Mitglieder und ist nur noch im Landtag in Mecklenburg-Vorpommern vertreten. Ihr Anwalt hat angekündigt, im Falle eines Verbots vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. Dieser hat bei anderen Verfahren gefordert, dass ein "dringendes soziales Bedürfnis" besteht, eine Partei zu verbieten. Die Karlsruher Richter haben bereits erkennen lassen, dass sie den Straßburger Maßstab berücksichtigen werden. Dementsprechend wird am vorerst letzten Verhandlungstag heute entscheidend sein, ob ein Verbot der NPD erforderlich ist, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen. Eine Entscheidung wird nicht vor dem Sommer erwartet.

(her)
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