Persönlich Chelsea Manning . . . darf nicht nach Kanada reisen

Chelsea Manning hat einen Wunsch. "Keine Mauern, keine Grenzen, keine Sperren, keine Deportationen, keine Gefängnisse", schreibt sie ganz oben auf ihrem Twitter-Profil. Nur ein paar Einträge weiter unten zeigt sich, wie es um diesen Wunsch derzeit bestellt ist. Dort veröffentlichte sie jetzt ein Dokument, ausgestellt von der kanadischen Einwanderungsbehörde. Es handelt sich dabei um ein Einreiseverbot für die 29-Jährige, die derzeit im New Yorker Stadtteil Manhattan lebt - zumindest zum benachbarten Kanada also scheint es für die US-Bürgerin noch eine für sie unüberwindbare Grenze zu geben.

Manning ist neben Edward Snowden die wohl bekannteste Whistleblowerin, zu Deutsch etwa Enthüllerin, des 21. Jahrhunderts. Zweifelhafte Berühmtheit erlangte sie im Mai 2010, als sie wegen des Verdachts festgenommen wurde, geheime Dokumente des US-Militärs an die Enthüllungsplattform Wikileaks weitergegeben zu haben. Manning arbeitete damals als Computerspezialistin für die US-Armee im Nahen Osten und trug noch den Vornamen Bradley, bevor sie 2013 bekanntgab, sich seit ihrer Kindheit als Frau zu fühlen und fortan Chelsea heißen zu wollen. In diesem Jahr begann auch der Prozess gegen sie, in dem sie sich in Teilen schuldig bekannte und schließlich zu 35 Jahren Haft verurteilt wurde. Absitzen musste sie jedoch nur einen Teil der Strafe - als eine seiner letzten Amtshandlungen begnadigte US-Präsident Barack Obama Manning im Januar dieses Jahres. Die Begnadigung indes ändert nichts an der Auffassung Kanadas, dass Manning ein Verbrechen begangen habe, das dort mit Hochverrat gleichzusetzen sei - weshalb ihr nun auch die Einreise verboten wurde.

Manning wird also wohl vorerst in New York bleiben. Dort allerdings kann sie nur in Begleitung von Leibwächtern ihre Wohnung verlassen - nach ihrer Haftentlassung erhielt sie Morddrohungen.

(RP)
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