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Buddhistischer Religionsführer verließ Tibet: China dementiert Fortgang des 14 jährigen "Karmapa"

zuletzt aktualisiert: 07.01.2000

Neu-Delhi (AP). Rund vier Jahrzehnte nach der Flucht des Dalai Lama hat erneut das Oberhaupt einer buddhistischen Gemeinschaft Tibet in Richtung Indien verlassen. Der Karmapa, so der Titel des Würdenträgers, sei in Indien eingetroffen, bestätigte am Freitag ein Sprecher des Dalai Lama.

Auch China, das über Tibet herrscht, teilte mit, dass der 14 Jahre alte Karmapa "mit einer kleinen Schar von Anhängern" das Kloster in Zentraltibet verlassen habe. Er wolle aber nur einige zeremonielle Musikinstrumente und schwarze Hüte zurückholen, die sein Vorgänger mit ins Exil nach Indien genommen habe. Es handele sich nicht um eine gegen China gerichtete Aktion.

China hatte 1992 die Ernennung des Jungen zum 17. Karmapa vorangetrieben. Die auch als "Schwarzhüte" bekannte Schule der Karmapa-Kagyupa war einst die politisch mächtigste Gruppe in Tibet. Vor rund 350 Jahren wurde sie in dieser Rolle von der Gelugpa-Schule der Dalai Lamas abgelöst, hat aber auch heute noch großen Einfluss.

Als erster "Heiliger" von China anerkanntAuch der Tibetexperte Robbie Barnett von der New Yorker Columbia-Universität hatte berichtet, der Karmapa habe am 28. Dezember sein Kloster verlassen und sei am Mittwoch in der nordindischen Stadt Dharamsala eingetroffen. Es wird erwartet, dass der 14-jährige Würdenträger sich schließlich nach Rumtek begeben wird, wo sein 1981 verstorbener Vorgänger, der 16. Karmapa, seinen Exilsitz hatte.

Um die Ernennung des 17. Karmapa hatte es großen Streit innerhalb dieser Religionsgemeinschaft gegeben. Der 14-Jährige ist der erste führende "Tulku" (die Wiedergeburt eines Heiligen), der offiziell von der kommunistischen Regierung in Peking anerkannt wurde. Berichten zufolge sollen ihm bei seiner Ernennung Reisen ins Ausland erlaubt worden sein. Im vergangenen Jahr erschien der Karmapa zusammen mit einer weiteren umstrittenen Reinkarnation, den auf Druck Pekings benannten Pantschen Lama, in der Öffentlichkeit.

Quelle: RPO Archiv

 
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