Münster CO-Pipeline: Gericht könnte Gesetzesgrundlage kippen

Münster · Die umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen den Bayer-Werken Dormagen und Krefeld steht nach Ansicht der Projektgegner endgültig vor dem Aus. Bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster habe das Gericht gestern erhebliche Zweifel am Rohrleitungsgesetz geäußert, erklärte der Düsseldorfer Anwalt Jochen Heide, der mehrere Pipeline-Gegner vertritt. Auf der Grundlage des Rohrleitungsgesetzes wurden Anwohner enteignet, weil der Bau der CO-Pipeline dem Gemeinwohl diene. "Dies ist aber nach Auffassung des Gerichts im Gesetz zu allgemein geregelt und wäre damit verfassungswidrig", sagte Heide.

Ein Urteil ist noch nicht gefallen; über das Gesetz müsste möglicherweise das Bundesverfassungsgericht befinden. Würde das Rohrleitungsgesetz gekippt, wäre das Pipeline-Projekt gescheitert, sagte Heide. Das OVG in Münster hatte bereits 2007 die Inbetriebnahme der Pipeline verhindert.

Weder Bayer noch das Gericht äußerten sich zu den Inhalten des Erörterungstermins. Die 67 Kilometer lange Pipeline ist bereits verlegt und soll Kohlenmonoxid (CO) für die Kunststoffproduktion transportieren. Das Gas ist unsichtbar und hochgiftig, weshalb Anwohner seit Jahren gegen Bau und Inbetriebnahme protestieren. Über 24 000 Einwände gingen bei der Bezirksregierung ein.

(jis)
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