Düsseldorf Das bringt der Nachschlag den Beamten

Düsseldorf · Die höheren Beamten des Landes profitieren nun direkt von zwei Zahlungen: Sie erhalten Nachschläge für 2013 und für das laufende Jahr - und sie bekommen ein dauerhaft höheres Gehalt. Wann das Geld fließt, ist noch offen.

Düsseldorf: Das bringt der Nachschlag den Beamten
Foto: RP/Radowski

Es war 1.55 Uhr in der Nacht, als die Landesregierung - allen voran Ministerpräsidentin Hannelore Kraft - und Gewerkschaften in der Düsseldorfer Staatskanzlei zur Tat schritten: Sie unterzeichneten einen Din-A-4-Bogen, auf dem die Eckpunkte zur rückwirkenden Aufbesserung der Beamtenbezüge niedergelegt waren. Der Kern: Es gibt für 2013 und 2014 zwar mehr Geld, aber die Anhebung gilt erst mit Verzögerung. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Wer bekommt mehr Geld?

Die jetzt getroffene Regelung gilt für die Beamten des Landes und der Kommunen sowie für Pensionäre.

Mit welchem Nachschlag für beide Jahre ist zu rechnen?

Das hängt von der Besoldungsgruppe und der "Erfahrungsstufe" (früher: Altersstufe) ab. Die Anhebung setzt sich zusammen aus einer anderthalbprozentigen Aufstockung des Grundgehalts und einem Festbetrag. Er beträgt 30 Euro monatlich für 2013 und 40 Euro monatlich für 2014. Für die prozentualen Erhöhungsbeträge gibt es eine offizielle Tabelle (siehe Grafik). Die Anhebung erfolgt allerdings zeitlich verzögert.

Wie sieht die Verzögerung aus?

Für die Besoldungsgruppen A 11 und A 12 verzögert sich die Anhebung 2013 und 2014 um jeweils vier Monate. Für die höheren Besoldungsgruppen sind es für jedes der beiden Jahre acht Monate. Das wirkt sich auch auf die Höhe des Nachschlags aus. Selbst bei der niedrigsten betroffenen Besoldungsgruppe, A 11 in Stufe 3, gibt es laut Berechnung der Polizeigewerkschaft 1138,26 Euro nachträglich. Exakt 1915,44 Euro Nachschlag gibt es für altgediente Studienräte an Gymnasien, die zum großen Teil nach A 13 bezahlt werden, sofern sie in Stufe 12 der Besoldung sind. Sind die Studienräte dagegen erst seit einigen Jahren dabei, erhalten sie eine Einmalzahlung in Höhe von 1797,52 Euro.

Wann wird ausgezahlt?

Das steht noch nicht fest. Das Verfassungsgericht hatte die rot-grüne Besoldungsregelung mitsamt den beiden Nullrunden für höhere Beamte verworfen. Damit ist auch das entsprechende Besoldungsgesetz hinfällig geworden. Für die nun gefundene Vereinbarung muss daher ein neues Gesetz her.

Steigt auch das monatliche Gehalt der höheren Beamten?

Am teuersten für das Land und längerfristig am wichtigsten für die Mitarbeiter sind die dauerhaften Anpassungen der Gehälter. Eine Steuerinspektorin der Finanzverwaltung (A 9, Stufe 8) erhält nach Angaben des Finanzministeriums künftig 3133 Euro im Monat anstatt wie bisher 2965 Euro. Das Monatsgehalt eines Grundschullehrers steigt von 3558 auf 3721 Euro - ein Plus von 163 Euro. Ein Abteilungsdirektor in einem Ministerium (B2) bekommt 6618 Euro pro Monat - 237 Euro mehr als bisher.

Warum tauchen eigentlich die Besoldungsgruppen bis A 10 in der Tabelle nicht auf?

Weil sich für diese Beamten nichts ändert. Für sie gilt die Anpassung, die entsprechend den Tarifabschlüssen für die angestellten Landesbediensteten getroffen worden ist - nämlich insgesamt 5,6 Prozent mehr Lohn für beide Jahre.

Was ist mit anderen Besoldungsgruppen?

Den Besoldungsgruppen A 11 und A 12 hat die rot-grüne Landesregierung im Rahmen ihrer umstrittenen Sparbeschlüsse 2013 eine Erhöhung für das vergangene und das laufende Jahr um jeweils ein Prozent zugestanden. Diese Anpassung wird jetzt bei der Berechnung des Nachschlags angerechnet.

Was ist noch zu beachten?

Vom jeweiligen Erhöhungsbetrag werden 0,2 Prozentpunkte abgezogen. Das Geld ist für die Versorgungsrücklage des Landes bestimmt.

Sind für das nächste Jahr ähnlich problematische Verhandlungen zu erwarten wie in diesem Jahr?

Von Verhandlungen darf im strengen Sinn nicht gesprochen werden, da die Beamtenbesoldung Sache der Landesregierung ist. Nach ihrer Niederlage vor dem Verfassungsgericht wollte sie aber diesmal eine Regelung mit Zustimmung der Gewerkschaften erzielen.

Haben alle Gewerkschaften zugestimmt?

Alle betroffenen Gewerkschaften, die im Deutschen Gewerkschaftsbund vertreten sind, haben zugestimmt. Auch der Deutsche Beamtenbund hat unterschrieben. Der Deutsche Richterbund und die Verwaltungsrichtervereinigung haben nicht zugestimmt.

(RP)
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