Düsseldorf Das muss in einem Ehevertrag stehen

Düsseldorf · Besonders Frauen, die meist den Beruf für die Kindererziehung aufgeben, können Nachteilen im Scheidungsfall vorbeugen.

 Worauf muss ich bei einem Ehevertrag achten?

Worauf muss ich bei einem Ehevertrag achten?

Foto: dpa, Franziska Koark

Gemeinsam glücklich mit Nachwuchs durch das Leben schreiten, das gelingt nicht immer. Wer in guten Zeiten auf Nummer sicher geht, kann im Ernstfall Kosten, Zeit und Nerven sparen. Möglich ist das über einen Ehevertrag, der rechtlich regelt, was nach einer Scheidung passieren soll.

Mit der Heirat gilt die Zugewinngemeinschaft. Damit gehört jedem Partner das, was er vor der Ehe besessen hat, sowie das, was er im Laufe der Ehe geerbt oder geschenkt bekommen hat. Nur das, was im Laufe der Ehe erwirtschaftet wurde, wird im Falle der Scheidung geteilt. Gesetzlich geregelt sind durch eine Heirat auch Unterhaltsansprüche und die Versorgung im Ruhestand.

Besonders der Partner, der seinen Beruf eine lange Zeit aufgibt, um sich der Kindererziehung zu widmen, kann per Ehevertrag gegenüber den automatischen Regelungen bessergestellt werden. "So kann beispielsweise die Zeit des Betreuungsunterhalts, der dem betreuenden Elternteil nach einer Trennung oder Scheidung zusteht, damit er nicht arbeiten muss, auch über das dritte Lebensjahr des Kindes verlängert werden", sagt Ricarda Denner, Notarin und Fachanwältin für Familienrecht von der Kanzlei Guntermann und Partner aus Dortmund.

Auch die Höhe des Unterhalts kann gegenüber der gesetzlichen Regelung erweitert werden, damit der Partner länger von der Erwerbstätigkeit befreit ist. Denn im Regelfall geht der Gesetzgeber davon aus, dass jeder Ehegatte nach der Scheidung eigenverantwortlich für sich sorgt. Natürlich können Ansprüche, die mit der Ehe entstehen, auch weitgehend ausgeschlossen werden. Damit kann der weniger reiche Partner beispielsweise den Eindruck verhindern, dass er nur heiratet, um ausgesorgt zu haben.

"Ein Ehevertrag kann besonders dann sinnvoll sein, wenn ein Partner Unternehmer ist, einseitige Schulden bestehen oder die Partner bereits älter sind oder Kinder aus erster Ehe vorhanden sind", erläutert Expertin Denner. Wer während der Ehe eine Firma aufbaut, muss aufgrund der Zugewinngemeinschaft im Fall der Scheidung unter Umständen wesentliche Teile des Betriebsvermögens an seinen Partner auszahlen. Das kann zum Verlust des gesamten Unternehmens führen.

Sehr sinnvoll ist ein Ehevertrag, wenn zwei Berufstätige und selbstständige Menschen oder ältere Paare den Stand der Ehe planen. Damit können die autarken Partner, die schon Vermögen aufgebaut haben, ihre Verhältnisse sauber trennen. Interessant ist die sogenannte modifizierte Zugewinngemeinschaft, bei der die Regeln des Ehevertrages nur für die Scheidung gelten und im Falle des Todes erlöschen. Negative Auswirkungen durch Erb- und Steuerrecht werden so vermieden. Rechtswirksam ist ein Ehevertag nur, wenn er notariell beglaubigt wurde.

(RP)
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