Was kommunalen Wahlbeamten zusteht Das Pensions-Privileg

Düsseldorf · Kommunale Wahlbeamte haben in der Regel bereits nach acht Dienstjahren einen Pensionsanspruch. Manchmal sogar schon früher.

NRW: Das bekommen Politiker an Pensionen
Foto: Grafik Schnettler, eigene Recherche

Der Fall des früheren Düsseldorfer Oberbürgermeisters Dirk Elbers schlug hohe Wellen. Nach sechsjähriger Amtszeit fiel der CDU-Politiker bei der Wahl im vorigen Jahr durch, erhielt aber - obwohl erst 54 Jahre alt - eine Pension von rund 4200 Euro brutto im Monat. Vergebens wetterte der Bund der Steuerzahler gegen solche "Luxus-Versorgung". Doch damit könnte bald Schluss sein. SPD und Grüne streben eine Neuregelung an. "Das hätte ich nicht gedacht. Das finden wir richtig gut", sagt Heiner Cloesges vom Steuerzahlerbund, der die Dimension so verdeutlicht: "Ein normaler Arbeitnehmer müsste 140 Jahre lang arbeiten, um auf solche Bezüge zu kommen."

Man wolle zwar angemessene und nachvollziehbare Bedingungen, aber wichtig sei auch, dass weiterhin qualifizierte Bewerber für kommunale Spitzenämter zur Verfügung stehen, betont der SPD-Kommunalexperte Hans-Willi Körfges. NRW-Innenminister Ralf Jäger sagte, es sei noch keine abschließende Entscheidung gefallen: "Das muss man sehr genau abwägen."

Diejenigen Hauptverwaltungsbeamten, die im nächsten Monat ausscheiden oder abgewählt werden, müssen sich allerdings nicht um ihre Pensionen sorgen. Am 13. September wird in 179 NRW-Kommunen der Bürgermeister, Oberbürgermeister oder Landrat gewählt. Je nach Ausgang der Wahlen könnte es zu zahlreichen Fällen kommen, die dem von Ex-OB Dirk Elbers gleichen. Als Faustformel gilt zwar, dass ein kommunaler Wahlbeamter mindestens acht Jahre im Amt gewesen sein muss, um Pensionsansprüche zu erwerben. Aber auch bestimmte frühere Tätigkeiten sind anrechenbar, wenn sie in einem Bezug zum Wahlamt stehen.

Dementsprechend hatte Elbers seine vormalige Beschäftigung in einer Immobilienverwaltung geltend gemacht. Sein Nachfolger Thomas Geisel (SPD) hat gleich von Anfang an vorsorglich klargestellt, dass sein Jurastudium sowie seine Tätigkeit bei der Treuhandanstalt bei der Ermittlung seiner Pensionsansprüche zu berücksichtigen sind.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann ein ehemaliger (Ober-) Bürgermeister oder Landrat sofort Pension beziehen, wenn er mindestens 45 Jahre alt ist. Die Mindestpension liegt nach acht Jahren bei 35 Prozent der Bezüge. Das Gehalt der Hauptverwaltungsbeamten und damit auch die Höhe ihrer Pensionen hängen in starkem Maße von der Größe der Kommune ab. Das Maximum sind Bezüge nach Besoldungsgruppe B 11 mit 12 122 Euro Grundgehalt. Diese Eingruppierung steht Oberbürgermeistern von Städten mit mehr als 500 000 Einwohnern zu. In NRW sind das Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen und Duisburg. Ein Bürgermeister einer Stadt mit 40 000 bis 60 000 Einwohnern wird nach B 6 (8471 Euro) besoldet. Er bekäme nach acht Jahren 2964 Euro Pension.

Üppig abgesichert sind in NRW die Minister. Sie werden ebenfalls nach B 11 eingestuft und haben bereits nach fünf Jahren einen Pensionsanspruch von rund 4200 Euro brutto im Monat. Die Altersversorgung wird aber erst ab 60 gezahlt. Wer als Minister zwei Legislaturperioden (insgesamt also zehn Jahre) im Amt ist, kann bereits mit 55 Jahren seine Pension beziehen.

Vergleichsweise bescheiden wirken dagegen die Versorgungsbezüge der Landtagsabgeordneten. Von ihren Bezügen (derzeit 10 916 Euro brutto im Monat) werden monatlich 2151 Euro für eine Versorgungskasse abgezogen. Nach fünf Jahren im Parlament hat ein Abgeordneter Ansprüche auf 596 Euro, sofern er das Pensionsalter (65 plus x Monate) erreicht hat. Nach zwölf Jahren winken rund 1600 Euro.

Völlig aus dem Rahmen fallen die Versorgungsleistungen für Sparkassenvorstände. Den Bilanzen, die im Bundesanzeiger veröffentlich werden, kann man entnehmen, dass sie in der Regel sechsstellig ausfallen. "Normale" Beamte wie etwa Lehrer müssen zumeist 40 Jahre tätig gewesen sein, bevor sie die Höchstpension von 71,75 Prozent ihrer aktiven Bezüge erhalten. Da kann ein angestellter Lehrer nicht mithalten. Seine Höchstrente beträgt 2742 Euro brutto im Monat. Um sie zu erzielen, muss der Arbeitnehmer 45 Jahre lang gearbeitet und stets die Höchstbeträge eingezahlt haben. Das schafft kaum jemand. Die Durchschnittsrente liegt derzeit bei 1176 Euro im Monat.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort