Das Recht auf den Vater

Vaterliebe ist für ein Kind so wichtig, dass es für viele zweitrangig ist, ob der eigene Erzieher auch der eigentliche Erzeuger ist. Doch das Recht zu wissen, wessen Erbanlagen das eigene Leben mit prägen, ist nicht minder gewichtig. Bisher scheiterte die Realisierung dieses Rechtes oft an fehlenden Unterlagen oder machte Prozesse nötig, um den Vorrang des Auskunftsanspruchs vor dem Anonymitätsinteresse des Spenders durchzusetzen.

Die von Gesundheitsminister Hermann Gröhe gewählte Lösung, gesetzlich die Anonymität auf null zu stellen und eine professionelle künstliche Befruchtung ohne Datenspeicherung zu verbieten, geht im Ergebnis in Ordnung. Im Detail sollte der Entwurf aber noch mal beraten werden. Dass Mütter zwar keinen eigenen Auskunftsanspruch haben, ihr Kleinkind aber vorschicken dürfen, um den Samenspender zu erfahren, könnte am Kindeswohl vorbei gehen. Und das Verbot, aus leiblichen auch rechtliche Väter zu machen, ist im Einzelfall möglicherweise zu weitgehend - sollten Kind und Erzeuger im Laufe ihres Lebens doch mehr füreinander empfinden.

(RP)
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