Der Fiskus schlampt

Das Verfassungsgericht hat das letzte Wort, doch das Finanzgericht Niedersachsen hat die Berechnung des Kinderfreibetrags schon mal in der Luft zerrissen. Das ist peinlich für das Bundesfinanzministerium, das sich gerne als Hort der Seriosität geriert. 2014 hatte die Regierung es einfach unterlassen, die Erhöhung des Freibetrags an die Steuerzahler weiterzureichen. Was ist das für ein Demokratie-Verständnis? Gerade beim Existenzminimum von Kindern verbietet sich Schlamperei.

Zugleich geht die Kritik der Richter weit über 2014 hinaus. Sie werfen dem Gesetzgeber eine grundsätzliche Ungleichbehandlung vor: Beim Kinderfreibetrag nimmt der Staat auf das Alter der Kinder keine Rücksicht, bei Hartz IV schon. Dabei geht es in beiden Fällen um die Sicherung des Existenzminimums. Das hat zur Folge, dass für volljährige Kinder in der Ausbildung ein geringerer Betrag steuerfrei gestellt wird als für Kinder, die von der Schule gleich in Hartz IV wechseln. Anstrengung wird bestraft, Nichtstun belohnt - das empört die Verfassungsrichter hoffentlich genauso wie die betroffenen Eltern.

(anh)
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