Berlin Der Handel mit Kinder-Nacktfotos ist künftig strafbar

Berlin · Der Verkauf oder Handel mit Nacktbildern von Kindern und Jugendlichen wird mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet. Dies sieht eine Änderung des Sexualstrafrechts vor, die der Bundestag gestern verabschiedete. Damit ist es untersagt, solche Bilder zu kommerziellen Zwecken herzustellen oder anderen anzubieten, etwa in Tauschbörsen.

Der Gesetzentwurf zieht damit auch Konsequenzen aus der Affäre um den ehemaligen SPD-Innenpolitiker Sebastian Edathy. Unter Strafe steht ebenfalls die unbefugte Verbreitung von Fotos von Kindern und Erwachsenen, die dem Ansehen der abgebildeten Person schaden können. Auch hierzu können Nacktaufnahmen zählen, aber ebenso Bilder von Betrunkenen oder Unfallopfern. Zudem wird der Besitz sogenannter Posing-Fotos, also mit Kindern und Jugendlichen "in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung", strafbar. Justizminister Heiko Maas (SPD) sagte, es werde nichts kriminalisiert, was zum Alltag vieler Eltern gehöre, wie zum Beispiel das Fotografieren ihrer Kinder am Strand.

(RP)
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