Ein hoch komplexes System: Der Länderfinanzausgleich ist schwierig und umstritten
zuletzt aktualisiert: 21.06.2001 - 12:09Berlin (rpo). Der bestehende Länderfinanzausgleich ist hoch komplex, seine Einzelheiten und Wirkungen sind für Laien ein Buch mit sieben Siegeln. Ziel ist es, wie im Grundgesetz verankert, annähernd einheitliche Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet zu schaffen. Das System ist seit Jahren heftig umstritten.
Seine Kritiker beklagen, es gebe den Ländern keinerlei Anreiz zu Leistung und straffer Haushaltsführung, weil es die unterschiedliche Finanzkraft nivelliere. Unter dem Strich stünden die finanzstarken Länder schlechter da als die ärmeren.
Bayern und Baden-Württemberg zogen - unterstützt vom damals SPD-regierten Hessen - vor das Bundesverfassungsgericht. 1999 verwarfen die Karlsruher Richter Teile des Finanzausgleichs. Sie trugen dem Gesetzgeber auf, bis Ende 2002 allgemeine Maßstäbe zu erlassen über die föderale Finanzverteilung in der Republik. Dazu gehören die Verteilung von Steuereinnahmen und die Überweisungen des Bundes an die Länder.
Bis Ende 2004 muss der Länderfinanzausgleich in allen Details geklärt werden. Das Verfassungsgericht ließ einige Punkte offen, so dass durchaus Auslegungsspielraum besteht, den die Länder geschickt zu nutzen wissen, um eigene Interessen durchzusetzen.
Den gegenwärtigen Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkraft hielten die Richter für verfassungsgemäß. Zurzeit müssen die Pro-Kopf-Einnahmen der finanzschwachen Länder auf 95 Prozent der durchschnittlichen Einkünfte aller Länder angehoben werden. Umgekehrt dürfen die Geberländer nicht unter 100 Prozent dieses Durchschnitts sinken. Die Gemeindesteuern werden nach dem noch geltenden Gesetz zur Hälfte in die Berechnung einbezogen.
Ausgleich in drei Schritten
Der Ausgleich erfolgt in drei Stufen. Ostdeutschland wird durch den 1995 in Kraft getretenen Solidarpakt begünstigt.
1. Vom Anteil der Länder an der Umsatzsteuer (49,75 Prozent) erhalten alle Länder, deren Steuereinnahmen ohne Umsatz- und Gemeindesteuern je Einwohner unter 92 Prozent des Länderdurchschnitts liegen, einen Ausgleich, um auch auf 92 Prozent zu kommen. Bei der Entscheidung über den ersten Solidarpakt 1994 hatte der Bund den Ländern zusätzlich sieben Prozentpunkte von der Umsatzsteuer überlassen. Die alten müssen jedoch ihre Mehreinnahmen an die neuen Länder weitergeben.
2. Im eigentlichen Länderfinanzausgleich wird die Finanzkraft jedes Landes auf mindestens 95 Prozent des Durchschnitts aufgestockt. Der Geldfluss beträgt allein hier 16,3 Milliarden Mark. In den Topf ein zahlen momentan Baden-Württemberg, Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hamburg. Die anderen elf Länder sind die Nutznießer. Entscheidend für die Zuweisungen ist neben den eigenen Einnahmen der durchschnittliche Finanzbedarf je Einwohner. Der Mehrbedarf der Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin wird dadurch anerkannt, dass ihre Einwohnerzahl mit 135 Prozent bewertet wird.
3. Hinzu kommen die Ergänzungszuweisungen des Bundes von gegenwärtig 26,1 Milliarden Mark. Davon gehen ein Drittel an bedürftige Länder, so dass ihre Finanzkraft 99,5 Prozent des Durchschnitts erreicht. Die übrigen Mittel aus der Bundeskasse werden für besondere Leistungen gezahlt, auch wenn die Länder als finanzstark gelten. Auch hier fließt der größte Teil Richtung Osten.
Solidarpakt I und Solidarpakt II
Die neuen Länder wurden 1995 in den Länderfinanzausgleich einbezogen. Mit Rücksicht auf die schwache Wirtschaftskraft Ostdeutschlands trat zugleich der Solidarpakt in Kraft. Er läuft Ende 2004 aus. Nach einer Zusage von Bundeskanzler Gerhard Schröder soll der Aufbau Ost in bisheriger Höhe von 20,6 Milliarden Mark jährlich für weitere zehn bis 15 Jahre festgeschrieben werden. Der Betrag setzt sich zusammen aus 14 Milliarden Mark Zuweisungen, um den Sonderbedarf der neuen Länder abzudecken, und 6,6 Milliarden Mark für Investitionsförderungen. Die ostdeutschen Länder verlangen für die Anschlussregelung mindestens 300 Milliarden Mark. Die Laufzeit des Solidarpakts II soll zehn bis 15 Jahre betragen.
Nur wenige Änderungen in Sicht
Der neue Finanzausgleich wird sich nicht sehr deutlich vom heutigen System unterscheiden. Kritiker hatten von Anfang an beklagt, das Bundesverfassungsgericht habe zu unklare Vorgaben gemacht. Das Stadtstaatenprivileg dürfte unangetastet bleiben. Wahrscheinlich werden auch weiterhin Hafenlasten besonders berücksichtigt.
Die kommunale Finanzkraft dürfte künftig mit 60 bis 67 Prozent statt nur zur Hälfte einbezogen werden. Davon würden ärmere Länder profitieren. Wahrscheinlich werden Anreize geschaffen, damit die Länder von ihren Steuereinnahmen selbst mehr einbehalten können.
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