Berlin Der Weihnachtsmann ist steuerlich nicht absetzbar

Berlin · Wenn der Weihnachtsmann zwei Mal klingelt, in die gute Stube tritt, auf der Schulter einen schweren Sack, in der rechten Hand eine Rute, und fragt: "Sind die Kinder auch artig gewesen?" - dann ist das auch eine Arbeitsleistung. Schließlich musste sich Santa Claus ein rotes Gewand zulegen, wertvolle Zeit einplanen, unter dem weißen Bart mächtig schwitzen. Wenn kein Onkel zur Verfügung steht, der es kostenlos macht, lassen sich manche Eltern den Besuch des Weihnachtsmanns auch etwas kosten.

Doch leider lässt sich diese haushaltsnahe Dienstleistung eines professionellen Weihnachtsmanns nicht wie etwa die Leistung einer Putzfrau oder eines Handwerkers steuerlich geltend machen. Bis zu 4000 Euro im Jahr können private Haushalte für Investitionen in Dienstleistungen von ihrer Steuerschuld absetzen.

"Auch wenn der Weihnachtsmann nach Hause kommt, handelt es sich nicht um eine haushaltsnahe Dienstleistung", stellt die Justiziarin des Bundes der Steuerzahler, Isabel Klocke, klar. "Schauspielerische oder unterhaltende Tätigkeiten, zum Beispiel der Klavierspieler zur Unterhaltung der Gäste, können daher nicht bei der Steuer abgesetzt werden." Der Staat wolle verhindern, dass das Absetzen solcher Dienstleistungen ausufert. Klocke hat aber einen Tipp: "Steuersparen kann man aber mit einem Koch oder einer Küchenhilfe, die im Haus das Weihnachtsmenü zubereitet."

(mar)
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