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Gab's Gebührenabsprachen?: Deutsche Bank Belgien unter Kartellverdacht - Verfahren eingeleitet

zuletzt aktualisiert: 14.07.2000 - 15:11

Brüssel (dpa). Die EU-Kommission hat gegen die belgische Filiale der Deutsche Bank AG (Frankfurt) ein Kartellverfahren wegen mutmaßlicher Gebührenabsprachen eingeleitet. Die Brüsseler Wettbewerbshüter haben Hinweise, dass Banken Umtauschgebühren für Bargeld und Schecks in der Eurozone unter einander abgesprochen haben. Das Mutterunternehmen in Frankfurt sei nicht von dem Verfahren betroffen, sagte ein Sprecher von EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti am Freitag in Brüssel.

In der EU-Wettbewerbsbehörde gab es zunächst keine Hinweise, ob die Deutsche Bank in Frankfurt von der bald erwarteten "zweiten Welle" der Bankenkartellverfahren betroffen sein könnte. Die Kommission schickte bisher "blaue Briefe" an rund 120 Banken und Bankverbände in Belgien, Finnland, Portugal und Irland.

Nach der nun bekannt gegebenen Firmenliste sind "erste Adressen" unter den betroffenen Instituten, so die Banque Bruxelles Lambert (BBL) oder die Fortis Banque in Belgien, die Bank of Ireland oder die Allied Irish Banks in Irland sowie Banco Santander Portugal und Banco Commercial Portugues in Portugal. Dort ist auch die Filiale der französischen Großbank Banque Nationale de Paris (BNP) von einem Verfahren betroffen. Die Kommission hatte die Namen der betroffenen Banken zunächst nicht nennen wollen, um sie nicht bereits in diesem Stadium der Ermittlungen in der Öffentlichkeit als Schuldige hinzustellen.

Die Banken haben bis Oktober Zeit, auf die Vorwürfe zu antworten. Die Kommission drohte aber bereits jetzt mit empfindlichen Strafen, sollten die Institute für schuldig befunden werden. Die Behörde stellte klar, dass die Banken je einzeln das Recht hätten, ihre Gebühren festzusetzen. Es dürfe aber keine kollektive Preisfestlegungen geben.

Die Kommission erlaubte am Freitag das Joint Venture von Deutscher Bank und dem Softwareriesen SAP AG (Walldorf) für eine elektronische Handelsplattform im Büroausstattungssektor. Es gebe dabei keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken, teilte die Kommission nach einer einmonatigen Standardprüfung mit.

Quelle: RPO Archiv

 
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